Seit dem KiTa-Jahr 2013/14 kommt das KiBiz in Bezug auf Pluskitamittel zur Anwendung.  Herr Menke beschreibt auf Nachfrage von Herrn Könen das Verfahren. Der Förderzeitraum beträgt jeweils 5 Jahre.


Die Pluskitamittel nach §44/45 KiBiz werden gemäß Vorgabe des Landesjugendamtes folgenden empfangsberechtigten Trägern zugewiesen:

 

1. Städt. Verbundfamilienzentrum Hort

2. Städt. Verbundfamilienzentrum Stadtmitte

3. AWO Familienzentrum Oelkingausen

4. Kath. KiTa Heilig Geist

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

10

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0