Sitzung: 08.02.2021 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 194/2020
Seit dem KiTa-Jahr 2013/14 kommt das KiBiz in Bezug auf Pluskitamittel zur Anwendung. Herr Menke beschreibt auf Nachfrage von Herrn Könen das Verfahren. Der Förderzeitraum beträgt jeweils 5 Jahre.
Die Pluskitamittel nach §44/45 KiBiz werden
gemäß Vorgabe des Landesjugendamtes folgenden empfangsberechtigten Trägern
zugewiesen:
1. Städt. Verbundfamilienzentrum Hort
2. Städt. Verbundfamilienzentrum Stadtmitte
3. AWO Familienzentrum Oelkingausen
4. Kath. KiTa Heilig Geist
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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dafür |
10 |
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dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |