Sitzung: 25.02.2021 Rat der Stadt Schwelm
Vorlage: 027/2021
Beschluss für den Bürgermeister o.V.i.A. und ein
weiteres Ratsmitglied:
Für
das Haushaltsjahr 2021 setzt die Stadt Schwelm die
Erhebung von
Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die
Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von
Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB
VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur Förderung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1
Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in
Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom
23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS
12-63 Nr. 2)
für den Zeitraum vom 01.01. –
31.01.2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine
Betreuung in Anspruch genommen wird.
Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Datum:
20.01.2021
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Langhard Kirschner
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschluss für den Rat:
Der Rat
genehmigt die vom Bürgermeister o.V.i.A. und einem weiteren Ratsmitglied am
20.01.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO
über ein Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der
Kindertagesbetreuung und zur Betreuung in der gebundenen und offenen
Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der
Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar
2021. Sollte die Corona-Situation weiter andauern, soll dann entsprechend der
vom Land NRW getroffenen Regelungen gehandelt werden.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |