Ein Bürger aus der Südstraße fragt, zu welchem Zeitpunkt sich die Verwaltung für die Fällung der Linden entschieden habe und welche Maßnahmen zum Erhalt des städtischen Baumbestandes getroffen werden.

 

Herr Langhard führt aus, dass die Stadt Schwelm die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert habe, dass im Zuge der Bauarbeiten für das neue Rathaus sieben Linden am oberen Neumarkt gefällt werden müssten. Ausschlaggebend sei der Umstand gewesen, dass laut Expertise der Technischen Betriebe und der Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz (AGU) die Bäume durch die Arbeiten im Erdreich beschädigt werden würden.

 

Erschwerend sei weiter hinzugekommen, dass die Bäume durch die Nähe zu dem neu zu errichtenden Gebäude nicht ausreichend hätten geschützt werden können.

 

Daher sei die Entscheidung, die Bäume zu fällen, nach wie vor richtig gewesen.

 

Es werde aber Ersatz im Rahmen einer Neubepflanzung am oberen Neumarkt geben.

 

Für die beiden nach der Fällmaßnahme noch stehenden Bäume gelte nach einer Expertise der AGU, dass diese keine lange Lebenszeit mehr hätten. Sie würden jetzt schon um ihren Selbsterhalt kämpfen und könnten nicht das für das Stadtklima leisten, was junge gesunde Bäume könnten. Allerdings könnten diese beiden Linden vielleicht im Zuge der Gestaltung des Rathausplatzes und der Neugestaltung des oberen Neumarktes mit dann neuen stadtklimaresistenten schmalkronigen Bäumen in das Gesamtbild des oberen Neumarktes einbezogen werden

 

Auf die Nachfrage hin, welche Abwägungskriterien genau zu Grunde lagen, antwortet Herr Schweinsberg, dass die Entscheidung, die Bäume zu entnehmen nicht im Kontext mit dem Rathausbau zu sehen sei, sondern mit dem Voreigentümer. Er ergänzt weiter, dass Verwaltung und Politik sich im Rahmen der Diskussion zum B-Plan „Innenstadtkonzept“ darauf geeinigt habe, dass entnommene Bäume in gleicher Anzahl wieder anzupflanzen seien.

 

In einer dritten Frage in Bezug auf die Vorlage 108/2020 fragte der Anwohner der Südstraße warum die Radverkehrsanbindung, der Fußverkehr und die Anbindung des ÖPNV keine Bedeutung hätten.

 

Herr Schweinsberg antwortet, dass man sich mitten in der Erstellung des  Mobilitäts- und Parkraumkonzept befinde. Die Verwaltung habe die Themen im Blick und werde sie abarbeiten.

Protokollnotiz der Verwaltung zur Beantwortung der Frage, warum die Radverkehrsanbindung, der Fußverkehr und die Anbindung des ÖPNV keine Bedeutung hätten.

 

„Die lokale Agenda unterscheidet bei den Leitlinien zwischen „berücksichtigt“, „nicht berücksichtigt“ und „nicht betroffen“. Auf Basis des derzeitigen Verfahrensstands wurden die Aspekte Fuß- und Radwegeverbindungen sowie ÖPNV aus folgenden Gründen als „nicht betroffen“ eingestuft.

 

Das Plangebiet ist im Hinblick auf die Erreichbarkeit für den Fuß- und Radverkehr und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) gut angebunden. Die S-Bahnhaltestelle „Schwelm West“ liegt in rd. 100 m nördlicher Entfernung, die nächstgelegene Bushaltestelle ist die Haltestelle „Am Ochsenkamp“ östlich des Plangebiets (rd. 400 m Entfernung). Hinsichtlich des Fuß- und Radverkehrs ist das Plangebiet über die Straßen In der Graslake sowie über die Jesinghauser Straße zu erreichen.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sind zum jetzigen Verfahrensstand keine Auswirkungen auf die derzeitige Situation und im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets zu erwarten. Im Plangebiet befinden sich derzeit nur private Erschließungsstraßen bzw. befinden sich auch nach Umsetzung der angestrebten Neustrukturierung nur private Erschließungsstraßen auf denen keine öffentlichen Nahverkehrslinien fahren. ÖPNV-Haltestellen befinden sich ebenso wenig im Plangebiet.

 

Die Prüfung einer möglichen Fuß- und Radwegeverbindung von der Jesinghauser Straße zum Real-Markt (Straße In der Fleute) auf Wuppertaler Stadtgebiet wurde bereits in der AUS-Sitzung vorgetragen und wird als Anregung in das weitere Verfahren mit aufgenommen.