Sitzung: 14.01.2021 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: einstimmig und abgeschlossen
Abstimmung: Ja: 47
Vorlage: 208/2020
Herr Kranz bittet um nähere Erläuterungen des Anstieges. Herr Langhard sagt die Beantwortung im nichtöffentlichen Teil zu.
Beschlussvorschlag
für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:
Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.543160
Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten werden weitere überplanmäßige
Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 20.000 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt über Mehrerträge/-einzahlungen bei der
Haushaltsstelle 16.01.01.413100 – Allgemeine Zuweisungen vom Land.
Wegen der Dringlichkeit der Begleichung der
Rechnungen gilt dieser Beschluss zur Mittelbereitstellung als
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Datum: 21.12.2020
Der Bürgermeister Ratsmitglied
gez. gez.
Langhard Gießwein
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die von dem Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 21.12.2020 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |