Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Protokollnotiz auf Anregung von Frau Gießwein:
Im weiteren Verfahren soll die Problematik des Lärmschutzes beachtet werden. 


Beschluss:

 

1.

Gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches  (BauGB) i.V.m. § 13a  vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Viktoriastraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB,  vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach §3 (2) S. 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß §10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück (Stand 25.03.2008)  Gemarkung  Schwelm Flur 13, Flst. 558, 559, 560, 572, 573 und 574tlw..

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf und die dazugehörige Entwurfsbegründung sind für die Dauer von zwei Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. IS 2414), in der zurzeit gültigen Fassung durchzuführen.

 

Zu beteiligen sind folgende Behörden:                                

 

  • Wupperverband
  • Staatliches Umweltamt Hagen
  • Geologisches Landesamt NRW
  • Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm (AGU)
  • EN-Kreisverwaltung (Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: