Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 47

Beschluss:

 

Der Beschluss über die Verwendung des verbliebenen Teils in Höhe von 386.100,32 € des Jahresüberschusses nach § 25 Sparkassengesetz NW (SpkG NW) wird unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der Corona-Krise ergangenen Verlautbarungen von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bzw. der Bundesbank zur restriktiven Handhabung von Dividenden und Ausschüttungen aus März, Juli und September 2020 erst im Kalenderjahr 2021 getroffen.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x