Frau Mollenkott erklärt, dass die Satzung über die Liquiditätskredite wie in den vergangenen Jahren von dem normalen Haushaltsverfahren abgekoppelt sei. Dies ermögliche der Verwaltung über eine genehmigte Kreditlinie zu verfügen, was wiederum hilfreich für Kreditverhandlungen sei. Sie schlägt vor, den Betrag in bisheriger Höhe zu belassen und bittet das Gremium der Vorlage wie vorgelegt zuzustimmen.
Herr Schwunk fragt, ob die Erstattungsbeiträge des Landes in Höhe von 13 Millionen berücksichtigt sind. Frau Mollenkott erläutert, dass im Voraus angestellte Rechnungen des Fachbereiches mit einer Erstattung in ähnlicher Höhe gerechnet haben.
Herr Flüshöh bittet um zeitnahe Auskunft, welche Kreditsummen mit welcher Laufzeit abgesichert seien. Herr Feldmann schließt sich der Bitte des Herrn Flüshöh an.
Beschluss:
Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 186/2020 beigefügte Satzung über die
Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das
Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |