Sitzung: 01.12.2020 Verwaltungsrat TBS
5.1 Satzungsangelegenheiten
Aufgrund des
Ergebnisses der Kommunalwahl erhöht sich die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder
von 11 auf 15 Mitglieder. In § 7 Abs. 1 der TBS-Unternehmenssatzung war die
Zahl auf 11 Mitglieder festgeschrieben. Um die Besetzung des Verwaltungsrates
rechtskräftig durch den Rat beschließen zu können, musste die
Unternehmenssatzung geändert werden. Die Neufassung von § 7 Abs. 1 lautet nun:
Der Verwaltungsrat besteht aus dem/der Vorsitzenden und
übrigen Mitgliedern. Die Zahl
der übrigen Mitglieder legt der Rat zu Beginn einer Wahlperiode fest. Jede Ratsfraktion ist bei den übrigen Mitgliedern nach Satz
1 mit mindestens 1 Vertreter zu berücksichtigen. Für die übrigen Mitglieder
werden Stellvertreter bestellt.
5.2 Abwasserbeseitigungskonzept
Das zurzeit gültige
Abwasserbeseitigungskonzept 2015 für den Zeitraum 2015 bis 2020 ist im Jahr
2020 für den Zeitraum 2021 bis 2026 fortzuschreiben.
Das
Landeswassergesetz NRW gibt den Gemeinden in § 46 den Umfang und die Pflichten
der Abwasserbeseitigung auf und regelt unter Absatz 6 die Aufstellung und
Vorlage des Konzeptes nach Maßgabe des § 47.
Die TBS haben das
neue ABK in 2020 erstellt und der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt. Diese
hat einen Zwischenbescheid erteilt und ergänzende Unterlagen angefordert.
Diese Unterlagen
wurden zwischenzeitlich erstellt.
Das Benehmen des
Wupper- und Ruhrverbandes ist erklärt worden, so dass vor Einbringung des ABK
in den Verwaltungsrat der TBS und den Rat der Stadt Schwelm nur noch ein
Koordinierungstermin mit der Unteren Wasserbehörde und der Bezirksregierung
stattfinden muss.
Auf Grund der
Corona Pandemie konnte dieser Termin noch nicht stattfinden.
Wir sind bemüht,
den Termin schnellst möglich nachzuholen, damit die Beschlussfassung in den
Gremien erfolgen kann.
Nach Verabschiedung
des ABK wird dies zur endgültigen Genehmigung der Bezirksregierung vorgelegt.
Wir gehen davon
aus, dass der Koordinierungstermin noch in 2020 stattfinden kann, damit Anfang
2021 die Beschlussfassung erfolgt.
Die zeitliche
Verzögerung wirkt sich nicht auf die geplanten Sanierungsmaßnahmen 2021 aus, da
das ABK 2015 die für 2021 geplanten Maßnahmen bereits berücksichtigt und
benennt.
Die
Bezirksregierung wurde über den Stand des Verfahrens informiert.