Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Herr Beckmann möchte  wissen, warum der Zuweg nicht vom Eigentümer errichtet wird.

Herr Schweinsberg antwortet, dass der Eigentümer der Verkehrsfläche nicht zugleich Eigentümer der Fläche sei, auf der das Gebäude steht. Wenn die Stadt einen Kindergarten errichte, baue sie auch den Zuweg dorthin. Es handele sich um eine reine Privatstraße auf städtischem Grundstück.

 

Herr Feldmann erklärt, dass er sich der Stimme enthalten werde. Er sehe die Notwendigkeit eines Kindergartens, aber die Stelle, an der er errichtet werde, sei nicht schön, weil man dafür auf den Bolzplatz verzichten müsse. Außerdem bestehe ein Sicherheitsrisiko, weil die Kinder über den Ochsenkamp gehen müssten.

 

Herr Weidenfeld möchte wissen, ob abgestimmt sei, dass die Kosten abgelöst werden, wenn das Grundstück auf den Investor übergehe.

Herr Schweinsberg antwortet, dass dies so noch nicht thematisiert worden sei. Der Kindergarten habe auch eine ganz andere Bauweise als andere Kindergärten. Die Verwaltung werde den Hinweis aber mitnehmen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ruft Herr Langhard zur Abstimmung  über die Vorlage 163/2020 auf.


Beschluss:

Im Produkt 01.01.12 - "Zentrales Grundstücksmanagement" werden für das Haushaltsjahr 2020 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 120.000,-- EUR bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle 01.01.12/0313.785210 - „An TBS für Herstellung einer städtischen Privatstraße auf Höhe der Jesinghauser Str. 10" bewilligt. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 - „Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt..


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

45

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1