Sitzung: 05.11.2020 Rat der Stadt Schwelm
Bürgermeister Langhard führt die neu gewählten Ratsmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie gem. § 67 Abs.3 der Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sitzung: 05.11.2020 Rat der Stadt Schwelm
Bürgermeister Langhard führt die neu gewählten Ratsmitglieder in ihr Amt ein und verpflichtet sie gem. § 67 Abs.3 der Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.