Bürgermeister Stephan Langhard begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

Anschließend gratuliert er denjenigen Ratsmitgliedern, die seit der letzten Ratssitzung der vergangenen Wahlperiode Geburtstag hatten und verpflichtet das Ratsmitglied Karsten Müller gem. § 67 Abs.3 der Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Herr Gießwein wendet ein, dass auch Herr Weidenfeld verpflichtet werden müsse. Herr Langhard erklärt, dass Herr Weidenfeld bereits in der letzten Wahlperiode Ratsmitglied gewesen sei und die mit seinem Eintritt in den Rat erfolgte Verpflichtung auch für die nächste(n) Wahlperiode(n) gelte.