Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Schweinsberg informierte darüber, dass gemäß der Wahlordnung des Integrationsrates der Stadt Schwelm neue Wählergruppen und Einzelkandidaten keine Satzung oder ein Programm einreichen müssen.

 

Die den Mitgliedern des Wahlausschusses vorliegende Liste der eingereichten Wahlvorschläge warf keine Fragen auf, so dass Herr Schweinsberg zur Abstimmung über die Vorlage 104/2020 aufrief.


Beschluss:

 

Nach § 27 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) werden die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x