Frau Gießwein fragt, ob Wahlvorschläge sowohl für die Wahl der Vertretung der Gemeinde als auch für den Integrationsrat zulässig seien.

Frau Liebscher antwortet, dass dies zulässig sei, man sich aber im Fall einer erfolgreichen Wahl in beide Gremien, für ein Gremium/ Mandat entscheiden müsse.

 

Frau Gießwein fragt, ob auch zu dieser Wahl die Möglichkeit bestehe, direkt mit der Ausstellung des Wahlscheins zu wählen. Das Bürgerbüro sei aus ihrer Sicht aufgrund der Situation keine gute Lösung.

 

Frau Liebscher erläutert, dass das Briefwahlbüro sich für diese Wahl im Rathaus befindet und die Einwohner/innen ihr Wahlrecht hier direkt ausüben können.

 

Herr Nockemann fragt, ob für die Hauptwahl und eine eventuelle Stichwahl abweichende Briefwahlanträge eingereicht werden können.

 

Frau Liebscher antwortet, dass mit der Entscheidung für die Briefwahl zur Hauptwahl auch automatisch Briefwahl für die Stichwahl beantragt werde. Sofern kein „Briefwahlantrag“ zur Hauptwahl gestellt wurde, besteht nach der Hauptwahl die Möglichkeit, Briefwahl für die Stichwahl zu beantragen.

 

Herr Schweinsberg informiert darüber, dass sich in lediglich zwei Wahlbezirken Änderungen bei den Wahllokalen ergeben haben.

 

Wahlbezirk 020 – Seniorenstift St. Marien

è neu Kindertagesstätte Theodor- Heuss-Straße

 

Wahlbezirk 130 – Curanum am Ochsenkamp

è neu: Sportheim an der Rennbahn Jesinghauser Straße.