Sitzung: 18.06.2020 Hauptausschuss
Frau Dr. Hortolani weist darauf hin, dass die Vorlagen 085/ 2020, 094/2020 und 086/2020 gemeinsam beraten werden.
Herr Flüshöh trägt vor, man habe eine Beteiligung am Regionalplan zuletzt 2019 gehabt. Es habe einen großen Suchraum gegeben und die Verbandsversammlung Ruhr habe einen Teilplan für Kooperationsstandorte beschlossen. Alles andere sollte erst nach der Wahl entschieden werden. Von diesem Suchraum sei nur ein einziger Standort übrig geblieben. Es gebe auch eine Machbarkeitsstudie zur Bodenbeschaffenheit.
Man habe als Fraktion beschlossen, dass die gewerbliche Entwicklung am Standort Linderhausen nicht mehr in Betracht komme. Trotzdem müsse man in Schwelm gewerbliche Flächen ausweisen und man wolle an anderer Stelle Kooperationsstandorte aufzeigen. Seine Fraktion habe als Suchraum die Gevelsberger Straße vorgeschlagen. Der Regionalplan habe für 10-15 Jahre Bestand. Man habe nichts dagegen, auch andere Flächen in den Blick zu nehmen. Da man in Linderhausen gewerbliche Entwicklung ablehne, habe man im Antrag andere Standorte genannt.
Für Herrn Beckmann hat sich das Thema Gewerbe in Linderhausen ebenfalls erledigt. Seine Fraktion wolle sich aber zu zwei Gewerbeflächen unterhalb der Stadt aussprechen. Diejenigen, die man befürworte, seien in den Antrag aufgenommen worden, um auch in der Stadt Gewerbe entwickeln zu können und den Grüngürtel zu erhalten.
Herr Gießwein erklärt, dass der Antrag seiner Fraktion in Teil 1 übereinstimmend sei; es müsse jedoch „Teilplan“, nicht „Regionalplan“ heißen.
Punkt 2 sehe er anders als der CDU-Antrag. Mit 2. Werde die Grundlage für ein Dorfgemeinschaftshaus geschaffen und man könne den Flächennutzungsplan entsprechend ändern. Sollte es die von seiner Fraktion vorgeschlagene Fläche nicht werden, werde es schwieriger, weil es eine Gewerbefläche sein müsse.
Bezüglich Punkt 4. des Antrages führt Herr Gießwein aus, man erkenne an, dass man Gewerbeflächen benötige. Seine Fraktion sehe aber nicht, dass man in Schwelm einen Kooperations-Standort haben müsse. Deshalb habe man dies bewusst offen formuliert.
Zu Punkt 3. des Antrages: Egal wo, für seine Fraktion sei es wichtig, neue Flächen so zu schaffen, dass der ökologische Wert der Grundstücke erhalten bleibe. Dazu gebe es auch Förderprogramme.
Herr Feldmannn erklärt, er finde es nicht gut, dass die Sache so schnell entschieden werden müsse. Er sehe ein geologisches Problem und bezweifle, dass man neue große Gewerbeflächen brauche. Was man vielmehr benötige, sei eine andere Gemeindefinanzierung.
Herr Feldmann führt aus, dass es sich bei dem Bereich zwischen Ruhrstraße und Autobahn um ein geologisch aktives Gebiet handele, wodurch es bei der Erschließung/Bebauung zu erheblichen Problemen kommen werde.
Außerdem würden immer größere Gewerbegebiete für weniger Arbeitskräfte ausgewiesen. Er frage sich, ob die Politik die von ihr selbst beschlossenen Klima-Anträge und den Klimawandel ernst nehme. Man brauche eher mehr landwirtschaftliche Flächen als Gewerbeflächen. Herr Feldmann ruft dazu auf, solche Planungen zu unterlassen und kündigt an, er werde gegen größere Gewerbeflächen stimmen.
Herr Dr. Bockelmann ist der Meinung, dass alle Anträge in die gleiche Richtung gehen und dass man keinen Kooperations-Standort brauche. Sein erster – zurückliegender – Antrag sei gewesen, anstelle eines Gewerbegebiets in Linderhausen den Standort Gevelsberger Straße zu wählen. Dieser sei mit Hinweis auf die Geologie abgelehnt worden. Sein Vorschlag sei daher, den Wirtschaftsförderer der Stadt zu beauftragen, alle in Frage kommenden Flächen aufzulisten. Eine Übersicht über die verfügbaren Flächen sei hilfreich, um zu sehen, wo man noch Gewerbe ansiedeln könne.
Herr Nowack antwortet, dass man die Frage, ob noch mehr Gewerbeflächen benötigt werden eindeutig mit „ja“ beantworten könne. Er finde die Anträge sinnvoll.
Die in den Anträgen genannten Flächen seien laut Flächennutzungsplan möglich. Alle möglichen Flächen seien mit dem aktuellen Flächennutzungsplan ausgereizt. Eine Übersicht über die zur Vermarktung stehenden Flächen gebe es bereits. Diese seien eher kleinflächig, insgesamt ca. 7.000 qm. Auch im Brachflächenkataster für den EN-Kreis habe die Stadt Flächen angemeldet, die sich aber mit den Flächen aus den Anträgen überschnitten.
Herr Beckmann hält die Ausweisung von Kooperations-Standorten für notwendig.
Herr Flüshöh erwidert auf Herrn Feldmanns Vortrag, dass die Gewerbesteuer für ihn immer von Interesse sei, dass aber auch die Sicherung der Arbeitsplätze wichtig sei. Außerdem scheine die Bebauung an der Gevelsberger Straße ja zu funktionieren. Die Verwaltung solle sagen, inwieweit Bebauung dort möglich ist. Er halte Kooperationsstandorte für nötig und man solle jetzt nicht einseitig aus der Kooperation aussteigen. Der RVR habe sich ausgerechnet eine Fläche aus dem großen Suchraum ausgesucht, die man nicht als Kooperationsfläche entwickeln könne. Man sollte eine einheitliche Lösung finden.
Herr Gießwein stimmt dem zu, mit Ausnahme von Linderhausen, das man seiner Meinung nach streichen sollte. Man könne jetzt aus der Kooperation aussteigen, obwohl es vorher einen Prozess mit anderen Kommunen gegeben habe. In Schwelm als flächenkleinste Gemeinde sei für ihn kein Kooperations-Standort denkbar.
Herr Philipp erklärt, dass die SPD dem Antrag der Grünen zustimmen würde.
Herr Nowack ergänzt, dass die Stadt auf einen Kooperations-Standort angewiesen sei, wenn sie über den Bedarf hinaus Flächen bekommen möchte.
Herr Beckmann weist darauf hin, dass zum Gewerbe auch Dienstleistungen gehören, nicht nur produzierendes Gewerbe. Dieses benötige weniger Fläche.
Herr Flüshöh erklärt, dass man für die Formulierung des Antrages Zeit benötige. Man werde sicherlich einen Kompromiss finden.
Herr Flüshöh stellt bezüglich aller Vorlagen einen Vertagungsantrag in den Rat.
Frau Dr. Hortolani ruft zur Abstimmung über den Vertagungsantrag auf.
Siehe Abstimmungsergebnisse zu TOP 11.1, 11.2 und 11.3