Herr Schwunk möchte hier keine weitere Diskussion führen, die schon seit Monaten, wenn nicht Jahren geführt werde. Er bedauert, dass die Erfahrungen aus der Coronakrise keine Beachtung finden. Es sei sehr deutlich geworden, dass die Digitalisierung zu weniger Arbeitsplätzen führe.

 

Auch die Planung des Einzelhandels sei der falsche Ansatz und die Verwaltung werde hier noch mehr Leerstand in der Innenstadt schaffen.

 

Wer jetzt an der Stelle nicht „Stopp“ sage, handele unverantwortlich. Auch sei in seinen Augen der B-Plan falsch und damit rechtlich bedenklich.

 

Letztendlich mache man genau das, was dem Einzelhandele schade.

 

Herr Lenz führt aus, dass man bei der Förderung des Einzelhandels gemeinschaftlich unterwegs sei dun das auch so richtig sei.

 

Unterschiede sehe er aber in der Auffassung zu „Homeoffice“. Entgegen den Ausführungen des Herrn Schwunk, dass viele Familien es für gut befunden hätten, gäbe es auch viele Familien, die vor echten Herausforderungen gestanden habe und selbst die Unternehmen unterstreichen selbst, dass der soziale Kontakt von immenser Bedeutung sei.

 

Die Büros im neuen Rathaus seien „atmend“ aufgestellt, denn auch die Verwaltung „atme“. Durch die variablen Zuschnitte seien jederzeit Anpassungen möglich.

 

Was die Einzelhandelsfläche angehe, werde er nicht in der Öffentlichkeit diskutieren, wozu es Kenntnisse aus nicht öffentlichen Sitzungen gebe.

 

Daher könne er keinerlei Rechtswidrigkeit auch nur ansatzweise bei den B-Plänen erkennen.

 

Herr Feldmann sagt, dass man nicht wisse, wo die Entwicklung des Homeoffice hingehe. Das neue Arbeitsplatzmodell beinhalte Risiken, enthalte aber auch Chancen.

 

Herr Feldmann stellt den Antrag auf getrennte Abstimmung der einzelnen Beschlusspunkte.

 

Herr Kranz stellt heraus, dass es um Planungen der nächsten 20 Jahre gehe. Was sich entwickele, könne man nicht sagen. Er meine sich aber zu erinnern, dass in öffentlicher Sitzung angeführt worden sei, dass es noch keinen Abschluss gegeben habe.

 

Insofern sehe er die Ansiedlung von weiteren Flächen des Einzelhandels als kritisch.

 

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge vorliegen, ruft Frau Sartor zur getrennten Abstimmung auf.


Beschluss:

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.   
               
  2. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.         

  3. Gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird der Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“ der Stadt Schwelm (Anlage 2) einschließlich der dazugehörigen Begründung (Anlage 3), des Umweltberichtes (§ 2 Abs. 4 BauGB) (Anlage 4), des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (§§ 44 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlagen 5 und 6), und der dazugehörigen Gutachten (Anlagen 7 und 8)  als Satzung beschlossen.     

    Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm,
    Flur 20 Nr. 566 tlw. und Flur 19, Nr. 117, 118, 122, 124-126, 401, 793, 794, 796, 841 tlw., 843 tlw., 975, 1311 und 1312 tlw..

 


 

Punkt 1                                    

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

27

 

dagegen:

7

 

Enthaltungen:

0

 

Punkt 2                                    

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

26

 

dagegen:

8

 

Enthaltungen:

0

 

Punkt 3                                    

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

26

 

dagegen:

8

 

Enthaltungen:

0