Sitzung: 25.06.2020 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: mehrheitlich abschließend beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 069/2020
Beschluss:
für die Bürgermeisterin o.V.i.A. und ein weiteres Ratsmitglied:
Für das Haushaltsjahr
2020 setzt die Stadt Schwelm die
Erhebung von Elternbeiträgen auf
Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Mai 2020 und, sofern keine kommunalaufsichtsrechtlichen Bedenken bestehen, auch für den Zeitraum 01.03.-31.03.2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Datum: 12.05.2020
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gez. R. Schweinsberg gez. M. Gießwein
1.
Beigeordneter Ratsmitglied
Beschluss für den Rat:
Der Rat
genehmigt die von der Bürgermeisterin o.V.i.A. und einem weiteren Ratsmitglied
am 12.05.2020
getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO über ein
Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der
Kindertagesbetreuung und zur Betreuung in der gebundenen und offenen
Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der
Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für die Monate April
und Mai 2020 und, sofern keine
kommunalaufsichtsrechtlichen Bedenken bestehen, auch für den Zeitraum 16.03.-31.03.2020.
Sollte die Corona-Situation weiter andauern, soll dann entsprechend der vom
Land NRW getroffenen Regelungen gehandelt werden.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |