Frau Dr. Hortolani ruft zur Abstimmung über die Vorlage 063/2020 auf.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.       
                  
  2. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.     

  3. Gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird der Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“ der Stadt Schwelm (Anlage 2) einschließlich der dazugehörigen Begründung (Anlage 3), des Umweltberichtes (§ 2 Abs. 4 BauGB) (Anlage 4), des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (§§ 44 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlagen 5 und 6), und der dazugehörigen Gutachten (Anlagen 7 und 8)  als Satzung beschlossen.   

    Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm,
    Flur 20 Nr. 566 tlw. und Flur 19, Nr. 117, 118, 122, 124-126, 401, 793, 794, 796, 841 tlw., 843 tlw., 975, 1311 und 1312 tlw..

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

14

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

1