Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Frau Grollmann-Mock ruft den Themenkomplex 5 auf und schlägt vor, 5.1 und 5.2 gemeinsam zu behandeln. Das Gremium folgt diesem Vorschlag.

 

Herr Kranz gibt zur Vorlage 055/2020 an, keinen Raum zur Beratung in seiner Fraktion gehabt zu haben und wird sich daher enthalten.

 

Für Herrn Happe passe der Ergänzungsantrag der FDP in Gänze nicht, da das Robert-Koch-Institut verschiedene Bewertungslagen ausgibt.

 

Herr Feldmann schließe sich Herrn Kranz an, da auch für ihn der Ergänzungsantrag zu unbestimmt sei.

 

Herr Kirschner geht detaillierte auf die Vorlage 052/2020/1 ein und weißt auf den Punkt 4 des Beschlussantrages hin, dass der Ältestenrat für regelmäßige Vorberatungen diene. Es sei ein vorübergehender Zustand, in dem aber trotzdem weiter gemeinsam beraten werden solle.

 

Herr Feldmann äußert sich kritisch über die Beratungen im Ältestenrat, da nicht alle Personen diesem angehören.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Frau Grollmann-Mock ruft zur Abstimmung über die Vorlage 052/2020/1 auf..


Beschluss:

  1. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Schwelm wird wie folgt geändert:

a. § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Der Hauptausschuss entscheidet endgültig über alle nicht dem Rat oder der Bürgermeisterin gesetzlich vorbehaltenen Angelegenheiten.

 

b. § 3 Satz 3 wird gestrichen.

c. § 4 Abs. 2 wird gestrichen.

d. § 6 Abs. 2 wird gestrichen.

e. § 7 Abs. 2 wird gestrichen.

f. § 9 Abs. 2 wird gestrichen

 

  1. Unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Schwelm finden bis auf Weiteres keine Vorberatungen in den Ausschüssen der Stadt Schwelm – mit Ausnahme des Hauptausschusses – statt.

 

  1. Die Ratsmitglieder Eleonore Lubitz und Jürgen Schulz werden zu den Sitzungen des Hauptausschusses mit beratender Stimme hinzugeladen.

 

  1. Die Verwaltung richtet kurzfristig die Möglichkeiten von Video- oder Telefonkonferenzen auf der Ebene des Ältestenrates ein, um in regelmäßigen Abständen die Sachlage neu zu bewerten und um zu den „normalen“ Sitzungsabläufen zurückzukehren, sobald es die Lage zulässt.

 

  1. Der Rat der Stadt Schwelm beschließt folgende Maßnahmen, um den Bürgerinnen und Bürgern in den anstehenden schwierigen Zeiten zu helfen:

 

a.       Die Pachtzahlungen gegenüber dem Mieter der Gastronomie Martfeld sowie des Pavillons am Neumarkt werden ausgesetzt/gestundet.

b.      Die Beiträge für die OGS-/8-13-Betreuung wird so lange nicht veranschlagt, wie keine Betreuung stattfindet.

c.       Die Kindergartenbeiträge inklusive Verpflegungsgeld werden ab dem 30 Tag der Schließung der Kindertageseinrichtungen erstattet.

d.      Die Verwaltung wird beauftragt, auch in anderen Berufs- und Wirtschaftszweigen in vergleichbarer Weise zu verfahren, wenn durch die Anordnungen der Bundes- und Landesbehörden wirtschaftliche Schieflagen entstehen oder ein Leistungs- /Gegenleistungsverhältnis entfällt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Enthaltungen:

1