Frau Liebscher vom Fachbereich 1 – Ratsmanagement, Zentrale Dienste – der Stadt Schwelm informiert die  Anwesenden über den aktuellen  Stand  hinsichtlich der Wahl eines Integrationsrates am 13.09.2020.

Sie führt aus, dass in Schwelm 4.018 Einwohner berechtigt sind, einen Integrationsrat zu wählen. Es liegen 269 gültige Unterschriften vor, somit ist der Weg frei, einen Integrationsrat zu wählen. Der Rat der Stadt Schwelm wird in seiner Sitzung am 23.04.2020 über die Anzahl der Sitze, die dieses neue Gremium haben wird, entscheiden.

Des Weiteren geht sie auf die Themen Wahlberechtigte (wer darf wählen), Wahlvorschläge (wer darf als Kandidat*in antreten und gewählt werden) sowie den  Wahlablauf (wie kann gewählt werden und  Ermittlung des Ergebnisses)  ein. Insbesondere weist Frau Liebscher darauf hin, dass die Wahlbehörde für formelle Auskünfte zur Verfügung steht, aber keine Beratung durchführen darf. Der Integrationsrat wird für die Dauer der Wahlperiode (5 Jahre) gebildet.

Auf die dem Protokoll beigefügte Power-Point-Präsentation wird verwiesen.

 

 

Protokollnotiz:

Es wird gebeten, Fragen, die nicht den formellen Ablauf der Wahl betreffen, an den Integrationsbeauftragten des Landes Nordrhein Westfalen, Herrn Engin Sakal , sakal@landesintegrationsrat-nrw.de, Haroldstraße 14, 40213 Düsseldorf, Tel.: 0211 994160 zu richten.

 

Des Weiteren wird dem Protokoll noch die Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat beigefügt.