Die Verteilung der Fördermittel  für „PlusKITA- und Sprachförderung“  muss  bis zum 15.03.2020 beantragt werden. Hierzu ist der Beschluss notwendig . Der Sachverhalt ist in der Vorlage erläutert.    


 

 Für die Verteilung der Fördermittel „PlusKITA- und Sprachförderung“  lt. Kinderbildungsgesetz sollen ab Kindergartenjahr 2020/21 die im Gesetz vorgesehenen Verteilungskriterien angewandt werden. PlusKITAS werden demnach

-       Städt.- Verbundfamilienzentrum –Kinderhort-

-       Kath. Kita Heilig Geist

-       AWO Fam.-Zentrum Oelkinghauser Str.

-       Städt.- Verbundfamilienzentrum – Kita Stadtmitte

Alle übrigen Schwelmer Kindertageseinrichtungen erhalten Sprachfördermittel.

Die Verteilung der Mittel wird festgelegt für die Kindergartenjahre 20/21 – 24/25

 

 

 


Einstimmig