Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Herr Beckmann erklärt, dass der Zeitpunkt und die Art und Weise der Änderung der Hauptsatzung in seiner Fraktion zu Irritationen geführt hätten. Dass so umfangreiche Änderungen in der Verwaltung kurz vor der Wahl vorgenommen würden, sehe er kritisch. Er vermute eher, dass es Verschiebungen im Rahmen wahltechnischer Abstimmungen gebe. Seine Fraktion werde dem nicht zustimmen, da man nicht genug Informationen über Veränderungen bei den TBS habe.

Herr Flüshöh erwidert, dass dies kein neues Thema sei, sondern dass man dies seit Jahren mit den Fraktionsspitzen diskutiere. Seine Fraktion halte den Technischen Beigeordneten für sinnvoll, denn man werde einen Teil der Aufgaben der TBS zur Stadt zurückholen müssen. Beigeordnete würden Kontinuität für die Verwaltungsspitze bringen. Das Bürgermeister-Amt habe oft gewechselt, was  Unruhe gebracht habe. Die Wahl eines zweiten Beigeordneten werde der Stadt guttun, weil ein Beigeordneter für 8 Jahre gewählt werde. Der Hinweis, dass man kurz vor der Kommunalwahl stehe, sei angekommen. Als Voraussetzung für die Wahl müsse man die Hauptsatzung ändern und könne dann im Juni noch den Technischen Beigeordneten wählen.

Herr Beckmann möchte wissen, ob es Überlegungen gibt, mit welcher Haushaltsbelastung man rechnen müsse.

Frau Grollmann-Mock antwortet, dass man von Kostenneutralität ausgehe.

Herr Schweinsberg ergänzt, dass Herr Flocke in diesem Jahr in den Ruhestand gehen werde. Da er keinen Nachfolger bekomme, müsse ein Teil der Aufgaben an die Stadt zurückgehen, so dass man dies kostenneutral gestalten könne.

Herr Philip erklärt, er hoffe, dass die Stadt Dinge bündeln könne und nichts „in der Schublade verschwinde“, wenn ein Teil der TBS zurückkomme.

Herr Beckmann meint, er solle jetzt schon über eine Stelle beschließen, ohne zu wissen, in welchem Umfang die TBS zurückgeführt werden und wie die TBS künftig strukturiert sein werden. Er befürchtet, es solle wieder eine Personalie durchgedrückt werden. Man könne erst einmal abwarten und diskutieren, wie die Stelle ausgestaltet werden solle. Kostenneutralität bezweifle er.

Herr Flüshöh erwidert, eine Änderung der Hauptsatzung sei die rechtliche Voraussetzung für die Stellenausschreibung des Technischen Beigeordneten. Man entscheide jetzt nicht über die Stelle, sondern nur über die Hauptsatzung.

Herr Schweinsberg erklärt, die Aufgaben der TBS seien weiter zu erledigen, entweder bei den TBS oder bei der Stadt. Da Herr Flocke, der 85 Mitarbeiter führe, ausscheide, sei es nicht möglich, dass die Stelle unbesetzt bleibe. Ohne einen neuen Kopf mit Leitungsfunktion sehe man sich nicht imstande, die Aufgaben der TBS zu erfüllen.

 

Frau Grollmann-Mock ruft zur Abstimmung über die Vorlage 007/2020 auf.


Beschluss:

 

Die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwelm vom 23.03.2010 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 30.05.2011 wird wie in der Anlage 1 zur Vorlage 007/2020 vorgeschlagen, beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x