Herr Beetz trägt vor, dass durch das Brandereignis an einem privaten Gebäude in der Kölner Straße hohe Kosten durch Räumung, Brandabwehr usw. entstanden seien. Er möchte – auch im Hinblick auf die Haushaltsüberschreitungen -  wissen, ob die Stadt Schwelm die Kosten des Brandes zu tragen hat.

Herr Schweinsberg antwortet, dass zur Gefahrenabwehr von der Stadt Aufträge erteilt werden mussten, deren Rechnungen bezahlt werden müssen. Unter welchen Bedingungen dies von der Stadt gezahlt werden müsse oder ob eine Versicherung dafür aufkommt, werde noch geklärt.