Sitzung: 14.01.2020 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 243/2019
Herr Happe von der
CDU Fraktion bittet die Planung der zukünftigen Verkehrsführung in der
Innenstadt zu erläutern. Herr Lippki (Leiter des
Sachgebietes Planung) verweist auf das zu
erarbeitende Parkraum- und Mobilitätskonzept im Rahmen des ISEK. Herr Sieker
(SWG/ BfS) bittet die Gartenstraße mit in das Konzept aufzunehmen.
Herr Hugendick von der FDP Fraktion fragt nach ob im Bebauungsplan Verfahren Änderungen noch möglich sind (bspw. Baugrenzen, Wohnen, Dächer, etc.). Herr Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen) weist darauf hin, dass es sich um ein Angebots Bebauungsplan handelt. Dadurch werden die Rahmenbedingungen festgesetzt. Sollten Änderungen bei den Rahmenbedingungen gefordert werden, müsste ein neuer Bebauungsplan erstellt werden.
Beschluss:
1. Gemäß § 2
(1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103
„Rathaus – Neue Mitte“ beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 20 Nr. 566 tlw.
und Flur 19, Nr. 114 tlw., 117, 118, 122, 124 -126,134, 401, 566 tlw., 793,
794, 796, 841 tlw., 843 tlw., 975, 1034 tlw., 1311, 1312 tlw.
- Es wird zur
Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung
eingegangen sind.
- Die im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der
beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des
Rechtsplanes (Anlage 2) und der dazugehörigen Begründung (Anlage 3)
einschließlich des Umweltberichtes (Anlage 4) und der erforderlichen
Gutachten (Anlage 5-8) die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während
der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des
Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des
Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten (Anlagen 2-8) die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür: |
12 |
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dagegen: |
3 |
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Enthaltungen: |
0 |