Herr Happe von der CDU Fraktion bittet die Planung der zukünftigen Verkehrsführung in der Innenstadt zu erläutern. Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) verweist auf das zu erarbeitende Parkraum- und Mobilitätskonzept im Rahmen des ISEK. Herr Sieker (SWG/ BfS) bittet die Gartenstraße mit in das Konzept aufzunehmen.

Herr Hugendick von der FDP Fraktion fragt nach ob im Bebauungsplan Verfahren Änderungen noch möglich sind (bspw. Baugrenzen, Wohnen, Dächer, etc.). Herr Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen) weist darauf hin, dass es sich um ein Angebots Bebauungsplan handelt. Dadurch werden die Rahmenbedingungen festgesetzt. Sollten Änderungen bei den Rahmenbedingungen gefordert werden, müsste ein neuer Bebauungsplan erstellt werden.


Beschluss:

 

1.    Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“ beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm,
Flur 20 Nr. 566 tlw. und Flur 19, Nr. 114 tlw., 117, 118, 122, 124 -126,134, 401, 566 tlw., 793, 794, 796, 841 tlw., 843 tlw., 975, 1034 tlw., 1311, 1312 tlw.

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.
                  
  2. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
    Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der
    beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.
                  
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes (Anlage 2) und der dazugehörigen Begründung (Anlage 3) einschließlich des Umweltberichtes (Anlage 4) und der erforderlichen Gutachten (Anlage 5-8) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
                  
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten (Anlagen 2-8) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür:

12

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

0