Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Happe (CDU) bemängelt einen fehlenden Angebotsstreifen für den Radverkehr im Kreisverkehr und bittet diesbezüglich Kontakt zum Landesbetrieb Straßen.NRW aufzunehmen. Herr Guthier (Fachbereichsleiter Planen und Bauen) verweist darauf, dass dieses Thema in der Verwaltung hinterlegt ist. Die Aspekte zur Radwegführungen in sowie zum Kreisverkehr, zur Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen, Straßenendentwässerung, Beschilderungen  etc. werden im weiteren Planungsprozess unter Beteiligung von Straßen.NRW weiter konkretisiert werden müssen. Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planen) ergänzt, dass die Abbildung des Kreisverkehrs, die in der Presse veröffentlicht wurde, nur eine Planskizze sei und dass die weiteren Details in der sich anschließenden Straßenausbauplanung noch weiter ausgearbeitet werden müssen.
Herr Rindermann (Bündnis 90/ die Grünen) bittet um mehr Informationen zur Finanzierung des Kreisverkehrs. Herr Guthier verweist auf den Bauträger, welcher der Planbegünstigte (Auftraggeber) ist. Herr Schweinsberg ergänzt, dass wenn zusätzliche Anforderungen gestellt werden, diese beschlossen werden müssten und eventuell die dafür anfallenden Mehrkosten von der Stadt getragen werden müssten.


Beschlus:

 

1.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.   

2.       Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der
beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, abgewogen.


3.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und des dazugehörigen Erläuterungsberichts einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes des Rechtsplanes und des dazugehörigen Erläuterungsberichts einschließlich des Umweltberichtes und der erforderlichen Gutachten die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

14

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen: