Sitzung: 14.01.2020 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 201/2019
Herr Happe (CDU)
bemängelt einen fehlenden Angebotsstreifen für den Radverkehr im Kreisverkehr
und bittet diesbezüglich Kontakt zum Landesbetrieb Straßen.NRW aufzunehmen.
Herr Guthier (Fachbereichsleiter Planen und Bauen) verweist darauf, dass dieses
Thema in der Verwaltung hinterlegt ist. Die Aspekte zur Radwegführungen in
sowie zum Kreisverkehr, zur Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte
Menschen, Straßenendentwässerung, Beschilderungen etc. werden im weiteren Planungsprozess unter
Beteiligung von Straßen.NRW weiter konkretisiert werden müssen. Herr Lippki
(Leiter des Sachgebietes Planen) ergänzt, dass die Abbildung des Kreisverkehrs,
die in der Presse veröffentlicht wurde, nur eine Planskizze sei und dass die
weiteren Details in der sich anschließenden Straßenausbauplanung noch weiter
ausgearbeitet werden müssen.
Herr Rindermann (Bündnis 90/ die Grünen) bittet um mehr Informationen zur
Finanzierung des Kreisverkehrs. Herr Guthier verweist auf den Bauträger,
welcher der Planbegünstigte (Auftraggeber) ist. Herr Schweinsberg ergänzt, dass
wenn zusätzliche Anforderungen gestellt werden, diese beschlossen werden
müssten und eventuell die dafür anfallenden Mehrkosten von der Stadt getragen
werden müssten.
Beschlus:
1.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung
eingegangen sind.
2. Die im Rahmen der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen
werden, wie in der
beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt,
abgewogen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten
Entwurfes des Rechtsplanes und des dazugehörigen Erläuterungsberichts einschließlich des Umweltberichtes und der
erforderlichen Gutachten die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist
(Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten
Entwurfes des Rechtsplanes und des dazugehörigen Erläuterungsberichts einschließlich des Umweltberichtes und der
erforderlichen Gutachten die Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
14 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
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