Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Herr Kirschner bittet im Namen der antragstellenden Fraktionen darum, mit der fachlich zuständigen Stelle der Kommunalaufsicht in Kontakt zu treten.

 

Das Kindeswohl stelle für ihn einen maßgeblichen Faktor dar. Zudem sei die Straße sehr kurvig und damit schlecht einsehbar. Ebenso könne man die zwei Fußgängerüberwege, das hochverdichtete Wohngebiet und die 4 Bushaltestellen nicht außer acht lassen.

Er und die antragstellenden Fraktionen sehen nicht erst Handlungsbedarf, wenn es zum ersten Unfall gekommen ist. Hier gelte es den Ernstfall zu verhindernde Maßnahmen im Vorfeld zu ergreifen.

 

 

 Die Bürgermeisterin

 

 

 

Gabriele Grollmann-Mock

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

 

-       als Straßenverkehrsbehörde auf der Winterberger Straße im Bereich

zwischen den Einmündungen Max-Klein-Straße (westlich)

und Feldstraße/Drosselstraße (östlich) eine auf diese Strecke sowie

den Zeitraum von montags bis freitags zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr begrenzte, zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen,

 

-       diese Entscheidung an Straßen.NRW mitzuteilen und

 

-       für eine zeitnahe Umsetzung der Entscheidung durch Aufstellung der die Geschwindigkeitsbegrenzung anordnenden Schilder (VZ 274 gemäß Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO mit Zusatzzeichen Strecke und Zeitraum) durch die zuständige Stelle Sorge zu tragen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

33

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0