Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 10

Herr Gießwein äußert arge Bedenken ob der Kurzfristigkeit der Einbringung der Vorlage. Er sei nicht in der Lage gewesen, die Vorlage inhaltlich zu prüfen oder rechtlich zu bewerten.

 

Weiter merkt er gemeinsam mit Herrn Kirschner und Frau Lubitz an, dass die Verwaltung mit Bekanntsein der Unterschriftensammlung den Rat bzw. seine Ausschüsse hätte informieren müssen, welche Konsequenzen daraus erwachsen könnten.

 

Herr Kirschner führt aus, dass man sich der Sache an sich nicht entgegenstellen werden, mahnt jedoch die Verwaltung, zukünftig mit mehr Information und Vorlauf Vorlagen eines solchen Inhaltes einzubringen.

 

Frau Lubitz fragt, wer wahlberechtigt sei.

 

Frau Liebscher antwortet, dass nicht wahlberechtigt nach § 27 Absatz 4 GO NRW seien:

 

-       Ausländer, auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder

-       Ausländer, die Asylbewerber sind.

 

Herr Schier ergänzt, dass das Grundgesetz die Definition liefere.

 

Herr Feldmann fragt, ob für diese Wahl auch Wählerverzeichnisse erstellt und Wahlbenachrichtigungen versendet werden würden. Frau Liebscher bejaht dies.

 

Frau Grollmann-Mock ruft zur Abstimmung über die Vorlage 239/2019 auf..


Beschluss:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 239/2019 beigefügte Wahlordnung/ Satzung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder wird beschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

23

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

10