Sitzung: 28.11.2019 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 224/2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Schwelm überträgt per Einzelfallregelung dem AUS in seiner
Sondersitzung am 14.01.2020 die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis für
die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB. Die Einzelfallregelung betrifft die Bebauungsplanverfahren Nr.
103 „Rathaus - Neue Mitte“ und Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ sowie die 29.
Änderung des Flächennutzungsplans.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |