Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Schwelm überträgt per Einzelfallregelung dem AUS in seiner Sondersitzung am 14.01.2020 die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis für die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Einzelfallregelung betrifft die Bebauungsplanverfahren Nr. 103 „Rathaus - Neue Mitte“ und Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ sowie die 29. Änderung des Flächennutzungsplans.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x