Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Verwaltung teilt mit, dass in Satz 3 des Beschlussvorschlages für die Bürgermeisterin und ein weiteres Ratsmitglied eine Korrektur vorgenommen werden muss. Statt „Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme soll die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW herbeigeführt werden.“ Muss es richtig heißen „Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme soll die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW herbeigeführt werden.“ heißen.


Beschluss für die Bürgermeisterin und ein weiteres Ratsmitglied:

Bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0295.785210          - Ausbau Radweg "Unter dem Karst" (von Ruhr zur Wupper) werden überplanmäßige Mittel von 28.000 € bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0289.785210 „Fahrbahnoberbau u. Radwegmarkierungen Kreuzung Barmer Straße/Hauptstraße“.

Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme soll die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW herbeigeführt werden.

 

Datum: 14.10.2019

 

Die Bürgermeisterin                                        Ratsmitglied   

i.V.

 

gez                                                                   gez.

________________________                        ________________________

Ralf Schweinsberg                                          Brigitta Gießwein      

 

Beschluss für den RAT:

Der Rat genehmigt die in Vertretung vom 1. Beigeordneten und einem Ratsmitglied am 14.10.2019 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 28.000 € bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0295.785210 - Ausbau Radweg "Unter dem Karst" /von Ruhr zur Wupper

 

 

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x