Sitzung: 28.11.2019 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 198/2019
Die Verwaltung teilt mit, dass in Satz 3 des Beschlussvorschlages für die Bürgermeisterin und ein weiteres Ratsmitglied eine Korrektur vorgenommen werden muss. Statt „Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme soll die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW herbeigeführt werden.“ Muss es richtig heißen „Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme soll die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW herbeigeführt werden.“ heißen.
Beschluss für die Bürgermeisterin und ein weiteres
Ratsmitglied:
Bei
der Haushaltsstelle 12.01.01/0295.785210
- Ausbau Radweg "Unter dem Karst" (von Ruhr zur Wupper) werden
überplanmäßige Mittel von 28.000 € bereitgestellt.
Die
Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle
12.01.01/0289.785210 „Fahrbahnoberbau u. Radwegmarkierungen Kreuzung Barmer
Straße/Hauptstraße“.
Wegen
der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme soll die Mittelbereitstellung im
Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW herbeigeführt werden.
Datum:
14.10.2019
Die
Bürgermeisterin Ratsmitglied
i.V.
gez gez.
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Ralf
Schweinsberg Brigitta
Gießwein
Beschluss für den RAT:
Der
Rat genehmigt die in Vertretung vom 1. Beigeordneten und einem Ratsmitglied am
14.10.2019 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von überplanmäßigen
Mitteln in Höhe von 28.000 € bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0295.785210 -
Ausbau Radweg "Unter dem Karst" /von Ruhr zur Wupper
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |