Sitzung: 12.11.2019 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
1. Radweg
von Ruhr zur Wupper / Radweg unter dem Karst
Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) teilt mit,
dass der letzte Sachstand über den geplanten „Radweg unter dem Karst“ (Vorlage
77/2019) in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS)
am 14.05.2019 dargestellt worden ist. Die Radwegeverbindung wurde erfolgreich
für die Internationale Gartenschau (IGA) 2027 angemeldet. Im Rahmen des
Themenbereiches der IGA „Unsere Gärten“ verbindet die Radhauptverbindung den
Ruhrtalradweg und die Nordbahntrasse. Dieser Umstand führte dazu, dass das
Projekt bei der IGA unter dem Titel „Radweg von Ruhr zur Wupper“ angemeldet und
erfolgreich platziert wurde. Im Rahmen der IGA besteht die Möglichkeit für die
Stadt Schwelm den Tourismus zu fördern und des Weiteren zusätzliche
Finanzmittel zu akquirieren. Bereits im Vorfeld auf diese Perspektive wurde der
Radweg unter dem Karst gemeinsam mit der Stadt Gevelsberg bei der
Bezirksregierung Arnsberg erfolgreich im Förderprogramm „Nahmobilität“ für das
Jahr 2020 gemeldet. Nach dem Einplanungsgespräch mit dem Verkehrsministerium am
10.09.2019 teilte die Bezirksregierung am darauffolgenden Tag mit, dass unsere
Maßnahme eine hohe Förderpriorität erhalten hat. Dies wurde auch mit der
Zustellung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn am 18.09.2019
durch die Bezirksregierung zum Ausdruck gebracht. Für den Bau des Radweges sind
im Etat 2020 der Stadt Schwelm 1.500.000 € vorgesehen. Für das weitere
Vorantreiben der Maßnahme haben die Städte Schwelm und Gevelsberg die
Ausführungsplanung an ein Ingenieurbüro vergeben. Die Leistungsphasen 4, 5 und
6 HOAI werden in den kommenden 6 bis 8 Wochen von dem Büro erbracht.
Nach Zustimmung des Behindertenbeirates am 07.10.2019,
können nun die restlichen Rahmenbedingungen (Abstimmung mit
Grundstückseigentümern, etc.) koordiniert werden, sodass von einer
Ausschreibung der Maßnahme zum Jahreswechsel ausgegangen werden kann. Der
Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.
2.
Umbau der Lindenstraße (vom Am Ochsenkamp
bis Tobienstraße)
Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) teilt mit, dass das Büro StadtVerkehr der
Verwaltung vier Planvarianten für den Umbau der Lindenstraße hat zukommen
lassen. In einer Variante schlägt das Büro eine bauliche Umgestaltung vor, bei
welcher die vorhandenen Bäume erhalten werden sollen. Aufgrund der vorhandenen
Straßenraumbreiten ist diese Planungsvariante mit der Ausweisung einer
Einbahnstraße sowie eines verkehrsberuhigten Bereichs verbunden. Eine
Inanspruchnahme privater Grundstücksflächen für die bauliche Aufweitung des
Straßenraums wird kritisch eingestuft, da sich ein Großteil des Wurzelwerks der
vorhandenen Bäume voraussichtlich unter den angrenzenden privaten Grünflächen
befindet. Die übrigen drei Varianten sehen jeweils einen Vollumbau der
Lindenstraße vor, in welchem die bestehenden Bäume durch standortgerechte
Neupflanzungen ersetzt würden. Die Varianten unterscheiden sich vor allem
hinsichtlich der Fahrbahn- bzw. Gehwegbreiten, der geplanten Baumstandorte
sowie der Frage des Richtungsverkehrs. Die Stadtverwaltung Schwelm und die TBS
beabsichtigen nun in einem nächsten Schritt, gemeinsam mit den Vertretern der
Ratsfraktionen – unter Beteiligung des Büros StadtVerkehr – über Planlösungen
zu sprechen, bei denen möglichst viele Bäume erhalten werden können. Die
Verwaltung lädt daher Vertreter aus den Fraktionen zu einem Arbeitsgespräch am
18.11.2019 um 14.00 Uhr ins Rathaus ein. Der
Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.
3.
Einzelfallregelung
zur Übertragung von Aufgaben des Rates der Stadt Schwelm auf den AUS - Vorlage
224/2019
Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) teilt mit,
dass die Verwaltung dem Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 28.11.2019
vorschlagen wird, dem AUS per Einzelfallregelung die eigenverantwortliche
Entscheidungsbefugnis für die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in einer Sondersitzung am 14.01.2020 zu übertragen. Die Einzelfallregelung
betrifft die Bebauungsplanverfahren Nr. 103 „Rathaus - Neue Mitte“ und Nr. 106
„Zassenhaus-Gelände“ sowie die 29. Änderung des Flächennutzungsplans.
Herr Lippki erläutert die Hintergründe und führt aus, dass nach Übertragung der
Entscheidungsbefugnis vom Rat der Stadt Schwelm auf den AUS, dieser in der Sondersitzung
am 14.01.2020 die Beschlüsse zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2
BauGB) und die Beschlüsse zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) fassen kann. Beide
Beteiligungsverfahren können direkt im Anschluss eingeleitet werden. Der Ausschuss nimmt die
Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.
4.
Umbau des
Autobahnkreuzes Wuppertal Nord
Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) teilt mit,
dass Straßen.NRW beabsichtigt in den betroffenen Kommunen vorstellig zu
werden, um in den jeweiligen Fachausschüssen über den geplanten Umbau des
Autobahnkreuzes Wuppertal Nord und den zeitlichen Ablauf des Verfahrens zu
berichten. Der Bericht ist für den AUS am 04.02.2020 vorgesehen. Der Ausschuss nimmt die
Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.