Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

 

1.      Radweg von Ruhr zur Wupper / Radweg unter dem Karst

Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) teilt mit, dass der letzte Sachstand über den geplanten „Radweg unter dem Karst“ (Vorlage 77/2019) in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) am 14.05.2019 dargestellt worden ist. Die Radwegeverbindung wurde erfolgreich für die Internationale Gartenschau (IGA) 2027 angemeldet. Im Rahmen des Themenbereiches der IGA „Unsere Gärten“ verbindet die Radhauptverbindung den Ruhrtalradweg und die Nordbahntrasse. Dieser Umstand führte dazu, dass das Projekt bei der IGA unter dem Titel „Radweg von Ruhr zur Wupper“ angemeldet und erfolgreich platziert wurde. Im Rahmen der IGA besteht die Möglichkeit für die Stadt Schwelm den Tourismus zu fördern und des Weiteren zusätzliche Finanzmittel zu akquirieren. Bereits im Vorfeld auf diese Perspektive wurde der Radweg unter dem Karst gemeinsam mit der Stadt Gevelsberg bei der Bezirksregierung Arnsberg erfolgreich im Förderprogramm „Nahmobilität“ für das Jahr 2020 gemeldet. Nach dem Einplanungsgespräch mit dem Verkehrsministerium am 10.09.2019 teilte die Bezirksregierung am darauffolgenden Tag mit, dass unsere Maßnahme eine hohe Förderpriorität erhalten hat. Dies wurde auch mit der Zustellung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn am 18.09.2019 durch die Bezirksregierung zum Ausdruck gebracht. Für den Bau des Radweges sind im Etat 2020 der Stadt Schwelm 1.500.000 € vorgesehen. Für das weitere Vorantreiben der Maßnahme haben die Städte Schwelm und Gevelsberg die Ausführungsplanung an ein Ingenieurbüro vergeben. Die Leistungsphasen 4, 5 und 6 HOAI werden in den kommenden 6 bis 8 Wochen von dem Büro erbracht.

Nach Zustimmung des Behindertenbeirates am 07.10.2019, können nun die restlichen Rahmenbedingungen (Abstimmung mit Grundstückseigentümern, etc.) koordiniert werden, sodass von einer Ausschreibung der Maßnahme zum Jahreswechsel ausgegangen werden kann. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.

 

2.      Umbau der Lindenstraße (vom Am Ochsenkamp bis Tobienstraße)

Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) teilt mit, dass das Büro StadtVerkehr der Verwaltung vier Planvarianten für den Umbau der Lindenstraße hat zukommen lassen. In einer Variante schlägt das Büro eine bauliche Umgestaltung vor, bei welcher die vorhandenen Bäume erhalten werden sollen. Aufgrund der vorhandenen Straßenraumbreiten ist diese Planungsvariante mit der Ausweisung einer Einbahnstraße sowie eines verkehrsberuhigten Bereichs verbunden. Eine Inanspruchnahme privater Grundstücksflächen für die bauliche Aufweitung des Straßenraums wird kritisch eingestuft, da sich ein Großteil des Wurzelwerks der vorhandenen Bäume voraussichtlich unter den angrenzenden privaten Grünflächen befindet. Die übrigen drei Varianten sehen jeweils einen Vollumbau der Lindenstraße vor, in welchem die bestehenden Bäume durch standortgerechte Neupflanzungen ersetzt würden. Die Varianten unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Fahrbahn- bzw. Gehwegbreiten, der geplanten Baumstandorte sowie der Frage des Richtungsverkehrs. Die Stadtverwaltung Schwelm und die TBS beabsichtigen nun in einem nächsten Schritt, gemeinsam mit den Vertretern der Ratsfraktionen – unter Beteiligung des Büros StadtVerkehr – über Planlösungen zu sprechen, bei denen möglichst viele Bäume erhalten werden können. Die Verwaltung lädt daher Vertreter aus den Fraktionen zu einem Arbeitsgespräch am 18.11.2019 um 14.00 Uhr ins Rathaus ein. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.

 

3.      Einzelfallregelung zur Übertragung von Aufgaben des Rates der Stadt Schwelm auf den AUS - Vorlage 224/2019

Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) teilt mit, dass die Verwaltung dem Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 28.11.2019 vorschlagen wird, dem AUS per Einzelfallregelung die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis für die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in einer Sondersitzung am 14.01.2020 zu übertragen. Die Einzelfallregelung betrifft die Bebauungsplanverfahren Nr. 103 „Rathaus - Neue Mitte“ und Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ sowie die 29. Änderung des Flächennutzungsplans. Herr Lippki erläutert die Hintergründe und führt aus, dass nach Übertragung der Entscheidungsbefugnis vom Rat der Stadt Schwelm auf den AUS, dieser in der Sondersitzung am 14.01.2020 die Beschlüsse zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beschlüsse zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) fassen kann. Beide Beteiligungsverfahren können direkt im Anschluss eingeleitet werden. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.

 

4.      Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal Nord

Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) teilt mit, dass Straßen.NRW beabsichtigt in den betroffenen Kommunen vorstellig zu werden, um in den jeweiligen Fachausschüssen über den geplanten Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal Nord und den zeitlichen Ablauf des Verfahrens zu berichten. Der Bericht ist für den AUS am 04.02.2020 vorgesehen. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.