Sitzung: 14.11.2019 Hauptausschuss
Frau Grollmann-Mock
verliest den folgenden, von Frau Peters – Fachbereich 4 – vorbereiteten Text zu
den im Jahr 2020 stattfindenden Wahlen zum Integrationsrat:
„Im Jahr 2020 finden parallel zu den
Kommunalwahlen die Wahlen zum Integrationsrat statt (in den Gemeinden, in denen
mindestens 5000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben)
Nach §27 Abs.1 Satz 2 GO ist in einer Gemeinde, in der mindestens 2000
ausländische Einwohner leben, ein Integrationsrat zu bilden, wenn mindestens
200 Wahlberechtigte* dies beantragen.
In Schwelm leben weit über 2000 ausländische
Einwohner*innen (Stand März 2019 3923).
Bis gestern wurden im Wahlamt Unterschriftenlisten mit rund 230 Unterschriften
abgegeben, die sich für die Wahl zum Integrationsrat aussprechen. Zwar muss
noch geprüft werden, ob es sich bei allen Unterzeichner*innen um
Wahlberechtigte handelt, doch es ist davon auszugehen, dass das Quorum erfüllt
wird, zumal noch weitere Unterschriftenlisten eingehen können.
Bisher gab es in Schwelm den KAMS als
Interessenvertretungsorgan der Migrantinnen und Migranten. Sollten tatsächlich
200 Unterschriften von Wahlberechtigten vorliegen, MUSS eine
Integrationsratswahl durchgeführt werden. Die Wahl muss nicht zwingend zusammen
mit der Kommunalwahl erfolgen, sie könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt
durchgeführt werden. (§27 Abs.2 Satz 3 GO)
Selbst wenn nicht 200 gültige Unterschriften erreicht werden, kann der Rat entscheiden, dass ein Integrationsrat gebildet wird.“