Frau Grollmann-Mock verliest den folgenden, von Frau Peters – Fachbereich 4 – vorbereiteten Text zu den im Jahr 2020 stattfindenden Wahlen zum Integrationsrat:

„Im Jahr 2020 finden parallel zu den Kommunalwahlen die Wahlen zum Integrationsrat statt (in den Gemeinden, in denen mindestens 5000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben)
Nach §27 Abs.1 Satz 2 GO ist in einer Gemeinde, in der mindestens 2000 ausländische Einwohner leben, ein Integrationsrat zu bilden, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte* dies beantragen.

In Schwelm leben weit über 2000 ausländische Einwohner*innen (Stand März 2019 3923).
Bis gestern wurden im Wahlamt Unterschriftenlisten mit rund 230 Unterschriften abgegeben, die sich für die Wahl zum Integrationsrat aussprechen. Zwar muss noch geprüft werden, ob es sich bei allen Unterzeichner*innen um Wahlberechtigte handelt, doch es ist davon auszugehen, dass das Quorum erfüllt wird, zumal noch weitere Unterschriftenlisten eingehen können.

Bisher gab es in Schwelm den KAMS als Interessenvertretungsorgan der Migrantinnen und Migranten. Sollten tatsächlich 200 Unterschriften von Wahlberechtigten vorliegen, MUSS eine Integrationsratswahl durchgeführt werden. Die Wahl muss nicht zwingend zusammen mit der Kommunalwahl erfolgen, sie könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. (§27 Abs.2 Satz 3 GO)

Selbst wenn nicht 200 gültige Unterschriften erreicht werden, kann der Rat entscheiden, dass ein Integrationsrat gebildet wird.“