Frau Grollmann-Mock informiert stellvertretend für die Gleichstellungsbeauftragte Dr. Michaelis darüber, dass der neue Familienkalender auf den Tischen ausgelegt wurde. Dieser verknüpfe wie gewohnt Terminmanagement und wichtige Informationen rund um das Thema „Bildung“ im gesamten Ennepe-Ruhrkreis. Die Stadt Schwelm beteilige sich schon lange am Netzwerk Wiedereinstieg und gehöre jetzt durch Frau Dr. Michaelis zusätzlich zum Redaktionsteam.

Außerdem weist Frau Grollmann-Mock auf den Aktionstag gegen häusliche Gewalt hin, der auch in diesem Jahr wieder in 7 EN-Städten stattfindet. An dem Aktionstag, der von den Mitgliedern des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt und unter städtischer Beteiligung durchgeführt wird, werden Beutel, Kalender, Flyer und Informationsmaterialien rund um das Thema „häusliche Gewalt“ an Bürgerinnen und Bürger verteilt. Die Aktion in Schwelm findet am Dienstag, den 26.11.2019 von 10 bis 12 Uhr am Brunnen in der Fußgängerzone statt.

 

Frau Grollmann-Mock erläutert in einer Stellungnahme zur Geschwindigkeitsmessung in der Winterberger Straße, dass für die Anordnung einer verkehrsrechtlichen Maßnahme die Zustimmung des Straßenbaulastträgers vorliegen müsse. Da diese nicht erteilt werde, plane die Verwaltung, Einrichtungen zu installieren, die auf die Geschwindigkeiten der motorisierten Verkehrsteilnehmer und auf passierende Kinder hinweisen. Die zu erwartenden Kosten beliefen sich grob geschätzt auf rund

5000,- €.

Herr Müller möchte wissen, ob die Politik die Stellungnahme zugesendet bekommt.

Dies wird von Frau Grollmann-Mock für den nächsten Tag zugesagt.

 

Anschließend verliest Frau Grollmann-Mock die Danksagung von Frau Marie-Luise Krämer im Namen der Sprachpaten von St. Marien/Caritas für die Auszeichnung mit dem Schwelmer Integrationspreis 2019.

 

Herr Schweinsberg berichtet, dass die Verwaltung am 22.11.2019 gemeinsam mit Mitgliedern des Arbeitskreises Zentralisierung  das Zentrum  für Brennstoffzellentechnik der Universität Duisburg-Essen in Duisburg besuchen werde, um  sich über die Möglichkeit des Einbaus eines Brennstoffzellen- Blockheizkraftwerkes  im neuen Rathaus zu informieren.

 

Weiterhin teilt Herr Schweinsberg mit, dass Herr Schwunk in der Sitzung des Liegenschafts-Ausschusses angekündigt habe, eine Liste von Interessenten für die Event-Nutzung der Schwelm-Arena zu übermitteln. Diese hätten Herrn Schwunk im Rahmen der Diskussion angesprochen und großes Interesse an der Nutzung gezeigt. Die Verwaltung habe daraufhin zugesagt, mit den Interessenten frühzeitig Kontakt aufzunehmen.

Herr Schwunk sei seiner Zusage bis dato nicht nachgekommen, sodass man nicht berichten könne, was zu tun sei, um diese konkret bei Herrn Schwunk angefragten Veranstaltungen im kommenden Jahr zu ermöglichen. Sofern die Interessenten der Verwaltung noch benannt würden, werde man möglichst zeitnah den Kontakt suchen.

 

Frau Grollmann-Mock teilt mit, dass am Sonntag, den 17.11.2019 um 11.30 Uhr die zentrale Gedenkstunde zum Volkstrauertag im Park an der Bahnhofstraße stattfinden werde. Als Vorsitzende der Schwelmer Ortsgruppe der Kriegsgräberfürsorge bittet sie um rege Teilnahme an diesem wichtigen Gedenken. Sie weist darauf hin, dass nach der Totenehrung durch ihren französischen Amtskollegen aus Fourqueux, Daniel Level, und sie selbst der Volksbund „Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V“ und Vertreter/innen von Vereinen und Verbänden Kränze niederlegen werden. Außerdem werde Pfarrer Schumacher von der Evangelischen Kirchengemeinde die Ansprache halten und der Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr werde die Gedenkstunde musikalisch begleiten. Darüber hinaus werde es Beiträge des Märkischen Gymnasiums Schwelm und von Frau Dr. Ilona Kryl geben.

Wie in den Jahren zuvor, werde der Vereinsring Linderhausen um 10 Uhr sein Gedenken zum Volkstrauertag im Gemeindehaus Linderhausen ausrichten. Frau Grollmann-Mock weist darauf hin, dass es im nächsten Jahr zu 80. Jährung besondere Feierlichkeiten geben wird.

 

Zum Sachstand bezüglich der Vergabestelle berichtet Frau Grollmann-Mock, dass die Stelle ab dem 02.01.2020 mit einer Vollzeit-Mitarbeiterin - Frau Söhner – besetzt sei. Die vorgesehene Halbtagskraft für die zweite Stelle habe abgesagt, so dass die Teilzeit-Stelle jetzt neu ausgeschrieben werden müsse. Die Gruppe Intelligente Beschaffung sei organisiert. Die Vergabestelle werde – der GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) folgend – im Fachbereich 3 geführt. Die Dienstanweisung Korruption sei auf den Weg gebracht und der/die Korruptionsbeauftragte werde auch im FB 3 angesiedelt. Die Stelle werde bald ausgeschrieben. Außerdem seien Inhouse-Schulungen durchgeführt  und Lizenzen angeschafft worden. Die Verwaltung werde mit dem Rechnungsprüfungsamt  und der Vergabestelle des Kreises zusammenarbeiten. Die Kooperation mit dem Kreis sei für Ende 2020 geplant.

 

Anschließend stellt Herr Schweinsberg zwei Vertreter des Kreises - Herrn Schulte und Herrn Flender - vor, die einen Vortrag zum aktuellen Stand der Knochenmühlen-Problematik halten. Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Müller bedankt für die Präsentation und fragt, warum die zahlreichen Mängel dokumentiert sind, aber Zwangsmaßnahmen nicht zu deren Beseitigung führen. Er möchte wissen, ob die Ordnungsgelder zu niedrig sind und eine Betriebsuntersagung angebracht ist.

Herr Flender antwortet, dass eine Betriebsuntersagung die schärfste Maßnahme sei. Alle anderen Maßnahmen müssten zuerst ausgeschöpft sein. Außerdem müsse ein bestimmter Satz an Jahresstunden bezüglich der Belästigungen  erreicht sein. Dies müsse erst festgestellt und ein Jahr lang geprüft worden sein. Man setze lieber beim technischen Stand der Anlage an.

Herr Schulte ergänzt, dass eine Stilllegung der Anlage zu einer Klage führen werde, so dass es lange dauern würde, bis eine Entscheidung gefällt werde. Im Moment werde jede Kleinigkeit geahndet.

Herr Beckmann möchte wissen, ob angesichts der erheblichen Mängel, die über längere Zeit aufgelaufen seien, der Betrieb nicht schon in der Vergangenheit hätte geprüft werden müssen und was diesbezüglich versäumt worden sei.

Weiterhin fragt er nach der Höhe der Zwangsgelder im Jahr 2019 und wohin die Tendenz gehe, wenn der Betrieb sich weiterhin nicht daran halte.

Herr Flender  antwortet, dass bis zum Jahr 2008 die Bezirksregierung zuständig gewesen sei. Nach dem Bau der Kläranlage habe es gar keine Beschwerden gegeben. Diese  gebe es erst seit zwei bis drei Jahren wieder. Man könne erst dann eingreifen, wenn in einer Zeit von 9 bis 10 % der Jahresstunden Belästigungen vorliegen.

Herr Schulte erklärt, dass er die Höhe der Zwangsgelder nicht sagen könne. Sie seien jedenfalls nicht mehr vierstellig. Sie unternähmen alles, was in ihrer Macht stehe.

Herr Lenz möchte wissen, ob der Rahmen der möglichen Zwangsgelder ausgeschöpft werde oder ob man noch höhere Zwangsgelder nehmen könne.

Herr Schulte antwortet, dass das Zwangsgeld angemessen und verhältnismäßig sein müsse. Es werde nur dann erhöht, wenn es keine Wirkung zeige.

Herr Kirschner erklärt, dass er über die Angemessenheit der Zwangsgelder nicht urteilen könne. Aber ihn wundere, dass der Emittent eine große Uneinsichtigkeit zeige und die Verstöße dadurch anscheinend nicht abgestellt werden könnten. Wenn das Recht nicht eingehalten werde, müsse es durchgesetzt werden. Nach zwei Chancen, die Verstöße abzustellen, sei in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Zwangshaft das richtige Mittel. Herr Kirschner appelliert an Herrn Schulte und Herrn Flender, in den Geschäftsbetrieb einzugreifen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Zuerst müsse die Geeignetheit einer Maßnahme geprüft werden. Eine Einbuße müsse deutlich spürbar sein und wenn eine Geldbuße nicht ausreiche, bleibe nur die Stilllegung des Betriebes. Ein Unternehmen dürfe sich nicht von Verpflichtungen freikaufen können.

Frau Gießwein trägt vor, dass sie das Geschehen seit 20 Jahren verfolge und dass es lange ruhig gewesen sei. Anwohner hätten beim Grundstückskauf  unterschreiben müssen, dass sie Belästigungen hinnehmen müssten.  Frau Gießwein ist der Meinung, dass der Kreis öfter Kontrollen vornehmen müsse.

Herr Flender antwortet, dass in erheblichem Umfang kontrolliert werde, dass aber immer nur der Geruch, der gerade im Moment wahrgenommen  werde, bewertet werden könne. Nach der GEL müsse ein Jahr lang gemessen werden, was man den Anwohnern aber nicht habe zumuten wollen.

Herr Schweinsberg ergänzt, dass dies der mühsamere, aber der sicherere Weg zu sein scheine. Wenn man ein Jahr lang messe und unter eine Belästigungsdauer von 9 % bleibe, sei man raus. Die Messungen seien sehr aufwändig. Der Weg der Verwaltung sei der zielführendere. Beim Betreiber fehle  jede Logik, da er ohnehin handeln müsse.

Herr Lenz möchte eine differenziertere Betrachtung. Wenn der Betreiber alles getan habe, was man tun muss und sich an Auflagen halte, es dann aber immer noch rieche, sei das Thema Dienstbarkeiten nicht relevant, weil Anwohner unterschrieben hätten, dass sie Belästigungen hinnähmen.

Frau Grollmann-Mock erklärt, die Verwaltung hoffe, dass der Betrieb ohne Belästigungen bestehen bleiben könne, da es sich ja auch um einen Arbeitgeber für Schwelmer handele.

 

Anschließend berichtet Herr Flender als Vertreter des Ennepe-Ruhrkreises über die PCB-Belastung in Ennepetal. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Lenz möchte wissen, ob auch westlich außerhalb des gezeigten Gebietes Löwenzahnproben genommen worden seien.

Herr Flender antwortet, dies sei nicht der Fall, dass aber, falls die laufenden Proben Anhaltspunkte geben würden, das zu untersuchende Gebiet  ausgeweitet werde.

Herr Müller meint, dass die Herstellung  bzw. Emission von PCB verboten sein müsste, wenn die Herstellung bzw. das Anfallen dieser Stoffe bekannt sei, denn PCB, sei seit 1989 verboten.

Herr Flender erwidert, dass die Einstufung als nicht genehmigungspflichtiger Betrieb schon vor dem Tätigwerden des Kreises erfolgt sei. Es werde kein PCB eingesetzt, sondern es entstehe wider Erwarten als Spaltprodukt bei der Produktion in diesem Betrieb.

Herr Stutzenberger fragt, warum man als Untersuchungsgebiet eine Ellipse und keinen Kreis gebildet habe. Dadurch würden Gebiete die in Windrichtung liegen, insbesondere das Martfeld - nicht erfasst. Auch das Stadtgebiet von Schwelm sollte seiner Meinung nach überprüft werden.

Herr Flender erklärt, das erste Untersuchungsgebiet sei kreisförmig gewesen und wegen der Windrichtung so gewählt worden.

Herr Gießwein sagt, er verstehe nicht, wie man darauf komme, dass in dem Gebiet immer die gleiche Windrichtung herrsche. Es gehe hier auch um Ängste der Menschen. Deswegen würde er – um diesen die Sorge zu nehmen – den Kreis des Untersuchungsgebietes ausweiten. Er halte eine rein technische Sichtweise für falsch.

Herr Flender antwortet, dass es hier nur um die Menschen gehe. Man könne nicht Untersuchungen ins Blaue hinein machen. Diese seien sehr aufwändig, denn bei jeder Bodenprobe werde eine halbe Tonne Boden entnommen. Das Ergebnis der Proben sollte zügig vorliegen, mehr Untersuchungen würden jedoch auch noch länger dauern.

Herr Lenz folgert, dass der Anbau von Probe-Grünkohl in Schwelm nur bedeuten könne, dass man dort auch Belastungen vermute. Die Fokussierung auf bestimmte Wetterlagen dürfe nicht heißen, dass es keine anderen Wetterlagen gebe. Zwei bis drei zusätzliche Probestellen in Schwelm würden ausreichen.

Herr Flender erwidert, dass in Schwelm keine Grünkohl-Proben genommen worden seien. Nur im Osten des Probengebietes habe man Grünkohl-Proben genommen. Eventuell würde dies irgendwann geschehen.

Herr Schier hält es für wichtig, den Verursacher zu identifizieren. Er möchte wissen, wie Herr Flender die Chance einschätzt, den Verursacher zu finden.

Herr Flender erläutert, dass der Verursacher der weißen Flocken bekannt sei. Es gebe zwei mutmaßliche Verursacher der gasförmigen Emissionen und die Nachforschungen würden intensiv betrieben. Es gebe in NRW aber diverse Firmen, die mit diesen Stoffen umgehen.

Herr Stutzenberger möchte wissen, warum nur das Stadtgebiet von Ennepetal untersucht worden ist. Herr Flender antwortet, dass durch die weißen Flocken ein möglicher Verursacher gefunden worden sei.

Herr Flender und Herr Schulte werden verabschiedet.