Herr Rüth trägt zur Geschwindigkeitsmessung in der Winterberger Straße vor, dass die Angelegenheit bereits mit den Vorlagen 119/2018 und 009/2019 im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) , im Hauptausschuss (HA) und im Rat behandelt wurde. Die Stadt habe Maßnahmen ergreifen sollen, die auf eine Reduzierung der Verkehrsbelastung sowie Erhöhung der Sicherheit – insbesondere   für Fußgänger – hinwirken. Die erste Verkehrsmessung habe zu keinem verwertbaren Ergebnis geführt, so dass eine weitere Messung veranlasst worden sei.

Herr Rüth führt weiter aus, dass es sich bei der Winterberger Straße um eine Bundesstraße (B 483) handele, die sich in der Straßenbaulast  des Landesbetriebes Straßen NRW befinde. Für die Anordnung verkehrsrechtlicher Regelungen sei die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwelm zuständig. Eine Geschwindigkeitsreduzierung an diesen Straßen erfordere die Zustimmung des zuständigen Straßenbaulastträgers, der für die Zustimmung wiederum das Ergebnis der V 85 Geschwindigkeitsmessung benötige.

Die aktuell durchgeführte Geschwindigkeitsmessung auf der Winterberger Straße habe die folgenden Ergebnisse:

 

Im Messzeitraum 01.10.2019 bis 07.10.2019 ist bergauf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 43,1 km/h, bergab von 49,87 km/h erfasst worden.

Die Fahrzeuggruppe mit der höchsten Durchschnittsgeschwindigkeit war bergab ein PKW mit 50,81 km/h, bergauf nahezu gleichauf mit  den Transportern mit 43,56/43,75 km/h.

Zum Vergleich: Der Geschwindigkeitsdurchschnitt der LKW lag bei 34,28 km/h bergauf und 44,76 km/h bergab.

Ergebnis:

In diesem Bereich liegt keine „Raser-Problematik“ vor, jedoch übersteigt die V 85 – Messung die derzeit angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h um durchschnittlich 7 km/h

 

Herr Rüth erklärt weiter, dass bis zur Erteilung der vorgenannten Zustimmung die Stadt Schwelm Einrichtungen installieren könne, die auf die gefahrene Geschwindigkeit und auf die passierenden Kinder hinweisen. Die Kosten für derartige Einrichtungen seien von der Stadt Schwelm zu tragen. Eine grobe Kostenschätzung belaufe sich auf 4.000,-  bis 5.000,- €, die der Straßenverkehrsbehörde nicht zur Verfügung stünden.

Herr Nockemann möchte wissen, wie lange Straßen NRW benötigen wird, um sich zur Geschwindigkeitsreduzierung zu äußern.

Herr Rüth antwortet, dass es telefonischen Kontakt zu Straßen NRW gebe. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit könne dann geschehen, wenn die Erschließung eines Kindergartens von der betreffenden Straße aus erfolge, was hier nicht der Fall sei. Das Ergebnis der Verkehrs-Messung werde Straßen NRW zugeleitet und die Antwort abgewartet.