Herr Lethmathe und Frau Wimalathas vom Stadtentwicklungsbüro stellen anhand verschiedener Pläne den aktuellen Planungsstand des Radweges von der Ruhr zur Wupper, hier der Teilabschnitt „Unter dem Kaarst“, vor. Anhand einer Aufmaßzeichnung legte Herr Lethmathe die geplante Rampenkonstruktion und die Streckenführung dar. Die Rampe ist in ihrem Verlauf mit 5,9 % Steigung geplant und entspricht demzufolge den gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit. Jeweils nach 65 Meter Streckenabschnitt ist für Rollstuhlfahrer eine Ruhezone vorgesehen. Auf Nachfrage von Frau Danz informiert Herr Lethmathe, dass die Artenschutzprüfung im Tunnel hinsichtlich der dort ansässigen Fledermäuse positiv verlaufen ist, da eine Nachabschaltung der Beleuchtung vorgesehen wird.

Wie in der letzten Beiratssitzung am 29.04.2019 bereits dargelegt, benötigt das STEB zur Beantragung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Arnsberg ein Testat des Behindertenbeirates über die Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der geplanten Maßnahme.

Um die Beantragung von Zuschussmitteln zu ermöglichen und Planungssicherheit zu geben, befürwortet der Beirat die vorgestellten Planungen als barrierefrei und bittet die Verwaltung, ein entsprechendes Testat zu erstellen und dem STEB zur Beantragung der Fördermittel zuzustellen. 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: