Sitzung: 09.10.2019 Sozialausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 167/2019
Die Produktgruppen
werden erläutert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
05.03. – Leistungen nach
Asylbewerberleistungsgesetz
Die
Annahme/Prognose, die dem Zahlenwerk im Bereich Asyl für die Etatplanung
zugrunde gelegt wurde, wurde seitens der Verwaltung ausführlich erörtert. Herr
Schweinsberg weist darauf hin, dass es sich insbesondere bei der
Aufnahmeverpflichtung sowie der Erfüllungsquote lediglich um eine
Momentaufnahme/Stichtagsbetrachtung handelt. Da keine belastbaren
Zuweisungszahlen im Asylbereich vorhanden sind, müssen diese Stichtagszahlen
als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
Protokollnotiz zu den Erläuterungen im
Bereich Asyl ist geklärt:
Der in den
Erläuterungen zum Produkt 05.03.01 Hilfen für Asylbewerber ausgewiesene
Betrag in Höhe von 6.000,00 € ist geklärt und korrekt.
Es handelt sich
hier um Integrationspauschalen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetzt, die
die Stadt Schwelm für separat zugewiesene Personen (z.B.: syrische
Schutzbedürftige aus der Türkei, Spätaussiedler, etc.) erhält, die ab Zuweisung
direkt einen Leistungsanspruch nach dem SGB II oder XII haben. Für diesen
Personenkreis kann vierteljährlich zu einem festgelegten Stichtag längstens für
2 Jahre eine Pro-Kopf-Pauschale angefordert werden, wenn diese Person noch
Transferleistungen erhält.
Die Bezeichnung
Spätaussiedler wird in den Erläuterungen durch den Begriff
Integrationspauschalen ersetzt.
(Siehe hierzu auch
Mail vom 10.10.2019 an die Mitglieder des Sozialausschusses.)
05.04.- Unterstützung von Senioren,
Migranten und Obdachlosen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anzahl der wohnungslosen Personen gestiegen ist. Daraus resultieren auch die erhöhten Unterbringungszahlen im städtischen Obdach.
05.05. – Sonstige
soziale Leistungen
Im Rahmen zur Erörterung dieses Produktes lobt Herr Steuernagel die Arbeit von Herrn Klehm im Bereich Pflegeberatung.
Abschließend
informiert Frau Stippel-Fluit die anwesenden Ausschussmitglieder darüber, dass
die Stadt die Flüchtlingsberatung der AWO seit 2015 mit einem jährlichen Beitrag unterstützt. Für das Jahr
2020 beantragt die AWO einen Zuschuss in Höhe von 1.791,54 Euro.
Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, möchte man den Sozialausschuss mit in die Entscheidung einbinden, diesen Zuschuss zukünftig nicht mehr zu gewähren. Herr Schweinsberg ergänzt, dass man die Beratung im Bereich Asyl mit dem vorhandenen Personal selber durchführen kann. Einige der Anwesenden werden die Angelegenheit in den Fraktionen besprechen. Es wird in Kürze eine Entscheidung getroffen, wie damit verfahren wird.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2020 gemäß der Vorberatung in der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
7 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
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