Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Produktgruppen werden erläutert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

05.03. – Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

 

Die Annahme/Prognose, die dem Zahlenwerk im Bereich Asyl für die Etatplanung zugrunde gelegt wurde, wurde seitens der Verwaltung ausführlich erörtert. Herr Schweinsberg weist darauf hin, dass es sich insbesondere bei der Aufnahmeverpflichtung sowie der Erfüllungsquote lediglich um eine Momentaufnahme/Stichtagsbetrachtung handelt. Da keine belastbaren Zuweisungszahlen im Asylbereich vorhanden sind, müssen diese Stichtagszahlen als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.

 

Protokollnotiz zu den Erläuterungen im Bereich Asyl ist geklärt:

 

Der in den Erläuterungen zum Produkt 05.03.01 Hilfen für Asylbewerber ausgewiesene Betrag in Höhe von 6.000,00 € ist geklärt und korrekt.

Es handelt sich hier um Integrationspauschalen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetzt, die die Stadt Schwelm für separat zugewiesene Personen (z.B.: syrische Schutzbedürftige aus der Türkei, Spätaussiedler, etc.) erhält, die ab Zuweisung direkt einen Leistungsanspruch nach dem SGB II oder XII haben. Für diesen Personenkreis kann vierteljährlich zu einem festgelegten Stichtag längstens für 2 Jahre eine Pro-Kopf-Pauschale angefordert werden, wenn diese Person noch Transferleistungen erhält.

Die Bezeichnung Spätaussiedler wird in den Erläuterungen durch den Begriff Integrationspauschalen ersetzt.

 

(Siehe hierzu auch Mail vom 10.10.2019 an die Mitglieder des Sozialausschusses.)

 

05.04.- Unterstützung von Senioren, Migranten und Obdachlosen

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anzahl der wohnungslosen Personen gestiegen ist. Daraus resultieren auch die erhöhten Unterbringungszahlen im städtischen Obdach.

 

05.05. – Sonstige soziale Leistungen

 

Im Rahmen zur Erörterung dieses Produktes lobt Herr Steuernagel die Arbeit von Herrn Klehm im Bereich Pflegeberatung.

 

Abschließend informiert Frau Stippel-Fluit die anwesenden Ausschussmitglieder darüber, dass die Stadt die Flüchtlingsberatung der AWO seit 2015 mit einem  jährlichen Beitrag unterstützt. Für das Jahr 2020 beantragt die AWO einen Zuschuss in Höhe von 1.791,54 Euro.

Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, möchte man den Sozialausschuss mit in die Entscheidung einbinden, diesen Zuschuss zukünftig nicht mehr zu gewähren. Herr Schweinsberg ergänzt, dass man die Beratung im Bereich Asyl mit dem vorhandenen Personal selber durchführen kann. Einige der Anwesenden werden die Angelegenheit in den Fraktionen besprechen. Es wird in Kürze eine Entscheidung getroffen, wie damit verfahren wird.


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2020 gemäß der Vorberatung in der heutigen Sitzung.

 


 

                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

7

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen: