Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Produktgruppen werden erl?utert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

05.03. ? Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Die Annahme/Prognose, die dem Zahlenwerk im Bereich Asyl f?r die Etatplanung zugrunde gelegt wurde, wurde seitens der Verwaltung ausf?hrlich er?rtert. Herr Schweinsberg weist darauf hin, dass es sich insbesondere bei der Aufnahmeverpflichtung sowie der Erf?llungsquote lediglich um eine Momentaufnahme/Stichtagsbetrachtung handelt. Da keine belastbaren Zuweisungszahlen im Asylbereich vorhanden sind, m?ssen diese Stichtagszahlen als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.

Protokollnotiz zu den Erl?uterungen im Bereich Asyl ist gekl?rt:

 

Der in den Erl?uterungen zum Produkt 05.03.01 Hilfen f?r Asylbewerber ausgewiesene Betrag in H?he von 6.000,00 ? ist gekl?rt und korrekt.

Es handelt sich hier um Integrationspauschalen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetzt, die die Stadt Schwelm f?r separat zugewiesene Personen (z.B.: syrische Schutzbed?rftige aus der T?rkei, Sp?taussiedler, etc.) erh?lt, die ab Zuweisung direkt einen Leistungsanspruch nach dem SGB II oder XII haben. F?r diesen Personenkreis kann viertelj?hrlich zu einem festgelegten Stichtag l?ngstens f?r 2 Jahre eine Pro-Kopf-Pauschale angefordert werden, wenn diese Person noch Transferleistungen erh?lt.

Die Bezeichnung Sp?taussiedler wird in den Erl?uterungen durch den Begriff Integrationspauschalen ersetzt.

 

(Siehe hierzu auch Mail vom 10.10.2019 an die Mitglieder des Sozialausschusses.)

05.04.- Unterst?tzung von Senioren, Migranten und Obdachlosen

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anzahl der wohnungslosen Personen gestiegen ist. Daraus resultieren auch die erh?hten Unterbringungszahlen im st?dtischen Obdach.

05.05. ? Sonstige soziale Leistungen

Im Rahmen zur Er?rterung dieses Produktes lobt Herr Steuernagel die Arbeit von Herrn Klehm im Bereich Pflegeberatung.

Abschlie?end informiert Frau Stippel-Fluit die anwesenden Ausschussmitglieder dar?ber, dass die Stadt die Fl?chtlingsberatung der AWO seit 2015 mit einem? j?hrlichen Beitrag unterst?tzt. F?r das Jahr 2020 beantragt die AWO einen Zuschuss in H?he von 1.791,54 Euro.

Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, m?chte man den Sozialausschuss mit in die Entscheidung einbinden, diesen Zuschuss zuk?nftig nicht mehr zu gew?hren. Herr Schweinsberg erg?nzt, dass man die Beratung im Bereich Asyl mit dem vorhandenen Personal selber durchf?hren kann. Einige der Anwesenden werden die Angelegenheit in den Fraktionen besprechen. Es wird in K?rze eine Entscheidung getroffen, wie damit verfahren wird.


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Beschluss der entsprechenden Haushaltsans?tze 2020 gem?? der Vorberatung in der heutigen Sitzung.


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Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

daf?r

7

dagegen:

1

Enthaltungen: