Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Herr Dr. Steinrücke erläutert die Vorlage. Er führt aus, dass bei einer Senkung der Mandate von 48 auf 32 sich die laufenden Kosten um 45.800 € im Jahr verringern würden.

Herr Voß ergänzt, dass der im Entwurf HSK genannte Betrag von  17.000 € nicht die volle  Verringerung von 48 auf 32 Mandate ausweist. Er vertritt die Auffassung, dass der höhere Betrag zu berücksichtigen sei, da eine Einrechnung der Ausgleichsmandate einen Vorgriff auf das Wahlergebnis darstellt.

 

Die Fraktionen geben ihre Stellungnahmen hinsichtlich der Gründe für oder gegen eine Verringerung der Mandate ab.  Herr Dr. Steinrücke spricht sich auch wegen der Kostenersparnis für eine Verringerung aus.


Variante a)

Die Zahl der zu wählenden Vertreter und der Wahlbezirke soll nach § 3 Abs. 2 KWahlG nicht verringert werden und beträgt daher 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken.


Variante b)

Nach § 3 Abs. 2 KWahlG soll durch Satzung die Zahl der Vertreter auf 32, davon 16 in Wahlbezirken verringert werden.
Die dazu als Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 


 

Variante a)

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

5

 

dagegen:

9

 

Enthaltungen:

4

 

 

 

 

Variante b)

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

10

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen:

3