Beschluss: Vorberatung - abgelehnt und weiter

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 13, Enthaltungen: 1

Herr Kirschner moderiert den TOP an und erläutert, welcher Sachverhalt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Herr Zimmer (FDP-Fraktion) weist darauf hin, dass mehrere Bundesländer keine KAG-Beiträge mehr erheben.

 

Herr Guthier merkt an, dass aufgrund der in der Vorlage dargestellten Hinweise und Erläuterungen des Ministeriums  für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (HKBK), der Kreisverwaltung und des Städte- und Gemeindebundes NW die absichtliche, d.h. nicht etwa durch organisatorische Umstände bedingte Verzögerung eines Beitragsverfahrens nicht empfohlen werden kann (vgl. hierzu insbesondere StGB NW im Schnellbrief 305/2018).

Weiterhin führt er aus, dass im vorliegenden Zusammenhang sich eine weitere Diskussion jedoch bereits deshalb erübrigen dürfte, weil die Verwaltung im Jahre 2019 ohnehin nur solche KAG-Verfahren abwickeln könne, bei denen im Folgejahr eine Verjährung eintreten würde.

 

Die Verfahren würden also im Ergebnis, im Sinne des FDP-Antrages, zum spätmöglichsten Zeitpunkt durchgeführt.

 

Herr Kranz möchte nicht als Ratsmitglied in Regress genommen werden. Seine Fraktion wird daher den Antrag ablehnen.

 

Herr Kirschner betont, dass auf Recht und Gesetz geachtet werden müsse. Davon werde sich die SPD-Fraktion bei ihrer Abstimmung leiten lassen. Das Gesetz sehe eine bewusst verzögerte Geltendmachung nicht vor. Es sei ein Unterschied, ob eine Verwaltung aus personellen Gründen Beiträge erst gegen Ende der Verjährungsfrist geltend machen könne oder dies aus sachfremden Erwägungen heraus vorsätzlich verzögere. Aus den vorliegenden Stellungnahmen gehe deutlich hervor, dass eine auch in zeitlicher Hinsicht gleichmäßige und einheitliche Gesetzesanwendung geboten sei und andernfalls sogar mögliche Haftungsrisiken gegenüber den kommunalen Entscheidungsträgern bestünden, sofern Forderungen nicht mehr geltend gemacht werden können. Die SPD-Fraktion werde daher nicht zustimmen.

 

Herr Müller begrüßt, dass die Landesregierung das Thema bereits angegangen sei.

 

Herr Zimmer will sich aufgrund der rechtlichen Einschätzung enthalten.


 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

 

 

dagegen:

13

 

Enthaltungen:

1