Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Herr Phillip erläutert, dass die SPD unter Berücksichtigung der Interessen der Verwaltung, der größeren und kleineren Parteien eine Reduzierung auf 36 Mandate mit tragen würde.

Frau Gießwein stimmt einer Verringerung auf 36 Mandate ebenfalls zu. Eine weitergehende Reduzierung  könnte für die kleineren Parteien den Wegfall des Fraktionsstatus bedeuten und die Verteilung der laufenden Arbeit schwieriger gestalten.

Herr Flüshöh geht davon aus, dass in der durch das Kommunalwahlgesetz festgelegten Bandbreite die Interessen der Parteien gerecht werde. Aufgrund der Einsparungen favorisiere er die Verringerung auf 32, würde 34 aber noch mit tragen. Der Aufwand für die Verringerung um nur einen Wahlbezirk halte er für zu groß.

Frau Kappelhoff fürchtet, dass die Demokratie bei 32 Mandaten nicht mehr gegeben sei und spricht sich für 36 Mandate aus.

 

 


 

Variante a)

Nach § 3 Abs. 2 KWahlG soll durch Satzung die Zahl der Vertreter auf 32, davon 16 in Wahlbezirken verringert werden.
Die dazu als Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

19

 

dagegen:

25

 

Enthaltungen:

4

 

Variante b)

Nach § 3 Abs. 2 KWahlG soll durch Satzung die Zahl der Vertreter auf 34, davon 17 in Wahlbezirken verringert werden.
Die dazu als Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

19

 

dagegen:

20

 

Enthaltungen:

9

 

 

Variante c)

Nach § 3 Abs. 2 KWahlG soll durch Satzung die Zahl der Vertreter auf 36, davon 18 in Wahlbezirken verringert werden.
Die dazu als Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

20

 

dagegen:

20

 

Enthaltungen:

8

 

 

 

Die Zahl der zu wählenden Vertreter und der Wahlbezirke wird nach § 3 Abs. 2 KWahlG nicht verringert und beträgt daher 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken.