Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Jansen erläutert, dass es sich nicht um eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans handele, sondern um eine wegen einer Gesetzesänderung erforderliche Neu-Aufstellung. Sobald der Brandschutzbedarfsplan im Entwurf vorliege, werde er der Politik bekannt gemacht, um dann im Hauptausschuss darüber entscheiden zu können.

Dies wird von Herrn Schweinsberg bestätigt.

 

Herr Gießwein äußert, dass es sich demnach nicht um eine Einbringung, sondern um eine Berichtsvorlage handele, die auch so benannt werden sollte.

Er möchte wissen, warum in der Vorlage 144/2019 steht, dass das Gerätehaus Linderhausen nicht in wirtschaftlicher Weise in Stand gesetzt werden kann, obwohl sich aus dem Bericht der Unfallkasse ergebe, dass dies möglich sei.

Herr Jansen antwortet, dass er diesen Hinweis berücksichtigen werde.

 

Herr Flüshöh fragt, ob es möglich sei, den Fraktionen einen jährlichen Bericht über die Tätigkeiten der Feuerwehr zuzuleiten.

Herr Jansen erklärt, dass bei der Jahresdienstbesprechung immer auch ein Jahresbericht in Papierform ausliege. Man könne den Fraktionen über die Verwaltung ebenfalls ein Exemplar  zukommen lassen.

Herr Schweinsberg bestätigt, dass diesbezüglich gemeinsam mit der Feuerwehr eine Lösung gefunden werde.

 

Die Kenntnisnahme  der Vorlage 144/2019 wird festgestellt.