Sitzung: 10.09.2019 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Herr
Schulz (DIE BÜRGER) weist daraufhin, dass aus seiner Sicht in der Kölner Straße
Fahrtrichtung Weilenhäuschenstraße die Anbringung eines Verkehrsspiegels
erforderlich sei. Seitens der Verwaltung wird eine Überprüfung zugesagt.
Protokollnotiz:
Im Rahmen einer
Ortsbegehung wurde festgestellt, dass der Einmündungsbereich im
verkehrsberuhigten Bereich liegt, in einem Abschnitt der zudem nachts nicht
befahren werden darf. Bei Einhaltung der zulässigen Schrittgeschwindigkeit ist
der Bereich gefahrlos befahrbar. Zudem ist die bauliche Gegebenheit so, dass
auch tatsächlich nicht ein plötzlicher Begegnungsverkehr aus einer überhöhten
Geschwindigkeit vorkommen kann. Beide Straßen sind sehr eng bis an die
Fahrgasse bebaut, zudem ist der fragliche Bereich mit Kopfsteinpflaster
versehen.
Zudem fordert das
OVG NRW, dass Spiegel eine ausreichende Sicht in die Straße ermöglichen müssen.
Dies ist hier aber auf Grund des Straßenverlaufs nicht gegeben. Aufgrund der
zuvor dargelegten Gründe ist aus Sicht der Verwaltung hier die Aufstellung
eines Verkehrsspiegels nicht geboten.
Der öffentliche Teil der Sitzung des Ausschusses endet um 19:06 Uhr.
Der nichtöffentliche Teil der Sitzung beginnt um 19:07 Uhr.