Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Schulz (DIE BÜRGER) weist daraufhin, dass aus seiner Sicht in der Kölner Straße Fahrt­richtung Weilenhäuschenstraße die Anbringung eines Verkehrsspiegels erforderlich sei. Sei­tens der Verwaltung wird eine Überprüfung zugesagt.

 

Protokollnotiz:

Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass der Einmündungsbereich im verkehrsberuhigten Bereich liegt, in einem Abschnitt der zudem nachts nicht befahren werden darf. Bei Einhal­tung der zulässigen Schrittgeschwindigkeit ist der Bereich gefahrlos befahrbar. Zu­dem ist die bauliche Gegebenheit so, dass auch tatsächlich nicht ein plötzlicher Be­gegnungsverkehr aus einer überhöhten Geschwindigkeit vorkommen kann. Beide Straßen sind sehr eng bis an die Fahrgasse bebaut, zudem ist der fragliche Bereich mit Kopfsteinpflaster versehen.

Zudem fordert das OVG NRW, dass Spiegel eine ausreichende Sicht in die Straße ermöglichen müssen. Dies ist hier aber auf Grund des Straßenverlaufs nicht gegeben. Aufgrund der zuvor dargelegten Gründe ist aus Sicht der Verwaltung hier die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht geboten.

 

Der öffentliche Teil der Sitzung des Ausschusses endet um 19:06 Uhr.

 

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung beginnt um 19:07 Uhr.