Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Herr Schulz (DIE B?RGER) weist daraufhin, dass aus seiner Sicht in der K?lner Stra?e Fahrt?richtung Weilenh?uschenstra?e die Anbringung eines Verkehrsspiegels erforderlich sei. Sei?tens der Verwaltung wird eine ?berpr?fung zugesagt.

Protokollnotiz:

Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass der Einm?ndungsbereich im verkehrsberuhigten Bereich liegt, in einem Abschnitt der zudem nachts nicht befahren werden darf. Bei Einhal?tung der zul?ssigen Schrittgeschwindigkeit ist der Bereich gefahrlos befahrbar. Zu?dem ist die bauliche Gegebenheit so, dass auch tats?chlich nicht ein pl?tzlicher Be?gegnungsverkehr aus einer ?berh?hten Geschwindigkeit vorkommen kann. Beide Stra?en sind sehr eng bis an die Fahrgasse bebaut, zudem ist der fragliche Bereich mit Kopfsteinpflaster versehen.

Zudem fordert das OVG NRW, dass Spiegel eine ausreichende Sicht in die Stra?e erm?glichen m?ssen. Dies ist hier aber auf Grund des Stra?enverlaufs nicht gegeben. Aufgrund der zuvor dargelegten Gr?nde ist aus Sicht der Verwaltung hier die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht geboten.

Der ?ffentliche Teil der Sitzung des Ausschusses endet um 19:06 Uhr.

Der nicht?ffentliche Teil der Sitzung beginnt um 19:07 Uhr.