Sitzung: 10.09.2019 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
1.
Umbau der
Lindenstra?e (von Am Ochsenkamp bis Tobienstra?e)
Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung)
teilt mit, dass das B?ro Stadtver?kehr der Verwaltung am 02.07.2019 die
Entwurfsplanung f?r den Umbau der Lin?denstra?e zugesandt hat. Die
Planunterlagen sehen mehrere Varianten f?r die Umgestaltung der Linden?stra?e
vor. Die Varianten greifen die Aspekte Stra?en?raumaufteilung, Baumer?halt,
Einbahnstra?e, Verkehrsberuhigung in jeweils unter?schiedlichem Ausma?e auf.
Mittlerweile liegen der Verwaltung die Stellungnah?men von TBS, Feuerwehr, Poli?zei
und Stra?en NRW zu den Entwurfsplanungen vor. Da sich die Stellungnah?men
inhaltlich zum Teil entgegenstehen, m?ssen sie noch miteinander abge?stimmt
werden. Es ist beabsichtigt, die abgestimmten Ent?wurfsplanungen in den
n?chsterreichba?ren AUS bzw. ? bei Bedarf ? in ein vorge?lagertes
Arbeitsgespr?ch mit den politi?schen Vertretern einzubringen. Nach der
politischen Er?rterung der Entwurfs?pl?ne w?rde dar?ber hinaus eine Beteiligung
der Anlieger erfolgen.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.
2.
Konzept Regionale Mobilit?t des
Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Herr Lippki teilt mit, dass der RVR derzeit
unter Beteiligung der Fachabteilungen seiner Mit?gliedskommunen ein Konzept f?r
eine zukunftsf?hige Mobilit?t innerhalb der Met?ropolregion Ruhrgebiet
entwickelt. In diesem Konzept soll eine moderne Verkn?pfung aller
Verkehrstr?ger (wie Stra?e, Schiene, Wasserwege und Luft?fahrt) sowohl inner?halb
der Metropolregion Ruhr als auch au?erhalb geschaffen werden. Die Erarbeitung
des Konzepts befindet sich nun in seiner Endphase. Der RVR beabsichtigt am
18.09.2019 das Konzept in seine politischen Gremien ein?zubrin?gen. Danach soll
eine achtmonatige formelle Beteiligung der Kommunen erfolgen, da?mit das
Konzept m?glichst im Sommer 2020
beschlossen werden kann. Das Be?teiligungsverfahren ist vergleichbar mit dem des
regionalen Rad?wegekonzepts des RVR. Nach erfolgter Beschlussfassung des
Konzept-Entwurfs durch die Gremien des RVR wird die Verwaltung den Entwurf in
den AUS einbrin?gen.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.
3. Aktueller Sachstand
?ber die Stra?enbauma?nahme Rheinische Stra?e / Loher Stra?e
Herr Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen) teilt mit,
dass mit der Rheinischen Stra?e und der Loher Stra?e bestehende und neu
geschaffene Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete erschlossen werden,
die im Bebauungsplan Nr. 66 ?Bahnhof Loh? festgesetzt wurden. Dieser wurde am
20.02.2014 erstmalig beschlossen. Die Ausf?hrungsplanung zur Rheinischen- und
Loher Stra?e liegt seit April 2018 vor. Der Ausbau des ersten Abschnitts (von
der Berliner Stra?e bis etwa zur Firma Bever & Klophaus GmbH) soll im
Herbst 2019 ausgeschrieben und im Jahr 2020 ausgef?hrt werden. Der Ausbau des
zweiten Abschnitts (Firma Bever & Klophaus GmbH bis Hattinger Stra?e) soll
m?glichst zeitnah nach der Fertigstellung des ersten Abschnitts folgen.
Die ?ffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 18.03.19 bis 05.04.19 beteiligt.
Dabei ist durch die Anlieger der Wunsch nach zus?tzlichen Stellpl?tzen ge?u?ert
wor?den. Die Verwaltung? entschied sich,
diesem ge?u?erten Belang entgegenzu?kommen und einen? Kompromiss zwischen der geplanten Begr?nung
und den vorgesehenen Parkm?glichkeiten zu finden. Die Ausf?hrungsplanung zur
Rheini?schen Stra?e sieht nun vor, 14 neue B?ume zu pflanzen. Um weitere Stellpl?tze
f?r PKW zu schaffen, ist weiter vorgesehen, das Parken halb auf dem Gehweg
(?hinkendes Parken?) im Bereich der Rheini?schen Stra?e an hierf?r geeigneten
Stellen zu erlauben. Mit dieser Ma?nahme ist die Bepflanzung weiterer B?ume
jedoch nicht m?glich.
Herr Hugendick (FDP) kritisiert, dass anstatt der
vorgesehenen 26 B?ume nur 14 B?ume gepflanzt werden sollen. Herr Guthier
verweist darauf, dass hier eine Inte?ressenabw?gung erforderlich war. Die
Anwohner haben sich f?r mehr Parkfl?chen ausgesprochen. Herr Weidenfeld
(B?90/Die Gr?nen) erwidert, dass das Vorhalten von Firmenparkpl?tzen Aufgabe der Anlieger sei. Herr
Kirschner (SPD) ist der Auffassung, dass die Frage Stadtgr?n nicht punktuell,
sondern systemisch disku?tiert werden sollte und schl?gt dazu eine
interfraktionelle Zusammenarbeit vor. Herr Guthier nimmt die Hinweise auf und
res?miert, wenn die Politik mehr B?ume w?nscht, kann die Verwaltung die
Pflanzung von mehr B?umen veranlassen. Die Verwaltung wird pr?fen, ob in der
Rheinischen Stra?e und / oder im n?heren Umfeld weitere B?ume gepflanzt werden
k?nnen.
4.
Aktualisierung
und Erg?nzung der Klimaanalyse f?r das Schwelmer Stadtge?biet
Herr Lippki teilt mit, dass der ehemalige
Kommunalverband Ruhr (KVR) im Jahre 1998 eine Klimaan?alyse f?r das Schwelmer
Stadtgebiet vorgelegt hat. Im Jahre 2018 beauftragte die Verwal?tung den
Regionalverband Ruhr (RVR), die Nachfol?georganisation des KVR, mit einer
Aktualisierung und Erg?nzung des Gutach?tens. Hintergrund der Beauftragung ist
der gemeinsame Antrag der Fraktionen B?ndnis 90 / Die Gr?nen und BfS / SWG vom
14.09.2017, welcher die Ber?ck?sichtigung der Klimavertr?glichkeit,
insbesondere der Frischluftzufuhr, bei Bebau?ungsma߭nahmen (z.B. bei der
Fl?che ?Wilhelmsh?he?) zum Thema hat. Der Be?schluss zur Aktualisierung der
Stadtklimaanalyse wurde im AUS am 07.11.2017 gefasst. Der Entwurf zur
Aktualisierung des Gutachtens wurde der Verwaltung durch das Team ?Klimaschutz
und Klimaanpassung? des RVR im Juli 2019 vor?gelegt. Der Fachbereich 6.1 wird
den Entwurf sichten und anschlie?end in den Ausschuss f?r Umwelt und
Stadtentwicklung einbringen.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.
5. Mitteilung ?ber -geplante-
Verkehrsz?hlungen in der Innenstadt
Herr Guthier teilt mit, dass seit
gestern Vorbereitungen f?r eine Erfas?sung des Fu?g?nger- und Fahrzeugverkehrs in der Innenstadt getroffen
werden - Hier sind bereits einigen Mitb?rgerinnen und Mitb?rgern die Kameras
z.B. im Be?reich der Brauerei aufgefallen. Die Ma?nahme dient der
Aktualisierung des Ver?kehrsgut?achtens f?r den B-Plan Nr. 103 "Neue-Mitte
Rathaus". Da die TBS in diesem Be?reich demn?chst eine Baustelle
einrichten, soll die Ver?kehrsz?hlung so schnell wie m?glich durchgef?hrt
werden. Zum Thema Datenschutz - hierauf ist beim
Einsatz von Kameras nat?rlich beson?ders zu achten - k?nnen wir noch
Folgendes ausf?hren: Die Ma?nahme wird so abgewickelt, dass erst gar keine Verarbeitung
von Daten erfolgt - d.h. es werden weder Gesichter von Passanten - noch Kenn?zeichen
von Fahrzeugen erfasst. Dies ist durch die eingesetzte Technik sicherge?stellt.
Eine entsprechende Daten?schutzerkl?rung des Fachb?ros liegt ebenfalls vor. Das
Verfahren wird auch mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt koordi?niert.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.
6. Bau.Land.Partner NRW
Herr Nowack (Wirtschaftsf?rderung der Stadt Schwelm) teilt mit, dass am
14.08.2019 der Gesch?ftsf?hrer der Landesentwicklungsgesellschaft NRW.Urban,
Herr Franz Meiers, gemeinsam mit Frau B?rgermeisterin Grollmann-Mock im Rathaus
die Konsensvereinbarung f?r das NRW-F?rderprogramm Fl?chenpool NRW
unterzeichnet hat. Auf einer Landespressekonferenz am gleichen Tag hat
NRW-Heimat- und Bauministerin Ina Scharrenbach zudem den Auftakt der
Landesinitiative Bau.Land.Leben mitgeteilt. Unter der neuen Dachmarke
Bau.Land.Leben werden die verschiedenen Unterst?tzungs- und F?rderangebote des
Landes NRW zur Mobilisierung von Bauland geb?ndelt. Der Fl?chenpool NRW, f?r
den sich die Stadt Schwelm erfolgreich beworben hatte, wurde unter dem neuen
Dach zum Programm Bau.Land.Partner umbenannt. Im Rahmen diese Programms
Bau.Land.Partner, mit welchem die Stadt Schwelm in den kommenden Jahren bei der
Fl?chenentwicklung und Aktivierung von Brachfl?chen unterst?tzt wird, haben
wir mit NRW-Urban vereinbart, in einem ersten Schritt zu versuchen einen
Entwicklungsplan f?r die Fl?che Rote Berge und an?grenzende Privatgrundst?cke
zu erstellen. NRW.Urban geht hierzu nun auf die privaten Fl?cheneigent?mer zu,
um anschlie?end in einem moderierten Ver?fahren eine gemeinsame
Entwicklungsperspektive f?r die Fl?che im Dreieck Milsper Stra?e und
Dr.-M?ller-Stra?e zu entwickeln. ?ber den Fortgang der Ge?spr?che wird die
Stadtverwaltung jeweils zeitnah berichten.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Einzelne Nachfragen werden von Herrn Nowack abschlie?end beantwortet.
7.
Zusatzschilder in
den Stra?en B?llingweg, Erzweg und Brunnenstra?e
Herr Guthier teilt mit, dass nach Mitteilung
eines Ausschussmitglieds in den vor?genannten Stra?en die fr?her dort
angebrachten Zusatzschilder mit Erl?uterun?gen zur Namensgebung nicht mehr
vorhanden sind. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Zusatzschilder in
B?llingweg und Erzweg? beim Austausch der
Stra??ennamens-Schilder im Zuge von Unterhaltungsarbeiten entfernt -? und aus tech?nischen Gr?nden zun?chst nicht
wieder angebracht wur?den (ein erl?uternder Zu?satz in der Brunnenstra?e ist
bei Verwaltung und TBS nicht bekannt). Es ist nun?mehr vorgesehen, zusammen mit
der Beschaffung weiterer Zusatz?schilder im Jahre 2020 auch die hier in Rede
stehenden Hinweisschilder neu zu beschaffen und zu montieren. Wegen der
Formulierung soll, wie bereits in der Vergangenheit,? ggf. auch der Verein f?r Heimatkunde
einbezogen werden.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.
8.
Stra?enbaubeitr?ge
F?nftes
Gesetz zur ?nderung des Kommunalabgabengesetzes
Herr Guthier berichtet zum
aktuellen Sachstand. Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums f?r Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nord?rhein-Westfalen an die
Oberb?rgermeisterin und Oberb?rgermeister, Landr?tin und Landr?te,
B?rgermeisterinnen und B?rger?meister in Nordrhein-Westfalen vom 14.08.2019:
Das Ministerium f?r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel?lung des Landes
Nordrhein-Westfalen legt nunmehr einen Entwurf zur ?nderung des Stra?enaus?baubeitragsrechts
vor. Um die Akzeptanz f?r Stra?enausbau?ma?nahmen in den Gemeinden bzw.
Gemeindeverb?nden zu erhalten bzw. wie?derherzustellen, bein?haltet dieser
Gesetzentwurf mehrere Ma?nahmen, um ein modernes Stra?en?ausbaubeitragsrecht
f?r Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen:
?
Einf?hrung eines transparenten
gemeindlichen Stra?en- und Wegekonzeptes,
?
Einf?hrung einer verpflichtenden
Anliegerversammlung im Vorfeld von m?gli?chen Stra?enausbauma?nahmen,
?
Vermeidung einer m?glichen
wirtschaftlichen ?berforderung von Beitragspflichti?gen und
?
Einf?hrung von Ermessenstatbest?nden
zur m?glichen r?umlichen Beschr?n?kungen der erschlossenen Fl?che in der Tiefe
sowie f?r Eckgrundst?cke.
Zur Erleichterung der Anlieger
bei kommunalen Beitragsforderungen wird in Flan?kierung des Gesetzentwurfs ein
F?rderprogramm von j?hrlich 65 Millionen Euro zu Gunsten der
Stra?enausbaubeitragspflichtigen aufgelegt werden. Damit wird eine
substanzielle Entlastung der Beitragsschuldner bewirkt. Diesbez?glich bedarf es
des Beschlusses des Landtages ?ber den Landeshaushalt 2020 als Haus?haltsgesetzgeber.
Am
14.08.2019 ist die Anh?rung der kommunalen Spitzenver?b?nde gem?? ? 35 Absatz 2
Satz 1 der Gesch?ftsordnung f?r die
Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) eingeleitet worden und
l?uft bis zum 25.09.2019. Der Verlauf und das Endergebnis des sich
anschlie?enden Gesetz?gebungsverfahrens bleiben abzuwarten.
Herr Guthier weist in diesem Zusammenhang auf
den Antrag der FDP-Fraktion vom 17.04.2019 - Antrag auf Aussch?pfung der
rechtlich maximal m?glichen Ab?rechnungsfrist bei Anliegerbeitr?gen nach KAG -
und dessen Beratung im Fi?nanzausschuss am 19.09.2019 (Hauptausschuss am
10.10.2019 und Rat der Stadt Schwelm am 28.11.2019) hin.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Einzelne Nachfragen werden von Herrn Guthier abschlie?end
beantwortet.
9.
Freigabe f?r
Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung
Einleitend
weist Herr Guthier daraufhin, dass die vor Beginn der Sitzung ausge?h?ndigte
Mitteilung ?ber die Niederschrift erg?nzt wird und tr?gt im Weiteren vor, dass
zur grunds?tzlichen F?rderung des Radverkehrs die
M?glichkeit besteht, Radfah?rer von Einbahnregelungen auszunehmen. Durch diese
Regelung sind l??ckenlose Verbindungen im Radwegenetz leichter zu realisieren,
z.B. zur Nord?bahntrasse. Dar?ber hinaus lassen sich Wohngebiete fl?chendeckend
und frei von Umwegen f?r den Radverkehr erschlie?en. Des Weiteren sprechen die
Un?fallzahlen f?r die Freigabe der Einbahnstra?e in Gegenrichtung, denn die
Erfah?rung anderer St?dte zeigt, dass die Unfallfolgen als auch die
Unfalldichte dadurch verringert werden. Die Stadt Schwelm hat die verkehrliche
Situation auf der Herdstra?e untersucht und dabei festgestellt, dass
wesentliche Kriterien wie z.B. eine angemessene Fahrbahnbreite, eine
?bersichtliche Streckenf?hrung sowie Ausweichstellen auf?gezeigt werden k?nnen.
Somit k?nnte die Einbahnstra?e f?r die Radfahrer in bei?den Richtungen
zugelassen werden. Damit Fahrzeuge und Fu?g?nger in einer Einbahnstra?e mit
entgegenkommen?den Radfahrern rechnen oder diese w?hrend der Querung nicht
?bersehen k?n?nen, sollten erforderliche Markierungen wie Fahrradpiktogramme
und erg?nzende Beschilderungen ange?bracht werden. Au?erdem sollte in diesem
Bereich das Parken nicht zugelassen werden und ausreichende Sichtverh?ltnisse
geschaffen werden, um die Erkenn?barkeit des entgegenkommenden Radverkehrs zu
ge?w?hrleisten. Bei entspre?chender Ber?cksichtigung dieser Gesichtspunkte
k?nnen auch f?r an?dere Ein?bahnstra?en im Schwelmer Stadtgebiet Ausnahmen von
der Einbahnre?gelung ausgesprochen werden. Mit diesen Ausweisungen? entsteht dann ein dichtes Netz von
Verbindungen, welches die Nutzung des Fahrrads effektiv f?r?dert. Die
Fachvertreter der Verwaltung beabsichtigen in der kommenden Sitzung der Rad?wegekommission
am 05.10.2019 die ?ffnung von Einbahnstra?en f?r den beid?seitigen Radverkehr
zu thematisieren und Empfehlungen auszusprechen. Die aus der Sitzung
resultierenden Ergebnisse werden in der Sitzung des? Ausschus?ses f?r Umwelt und
Stadtentwicklung? am 12.11.2019 vorgestellt.
Der
Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.
Erg?nzung: Ausgangspunkt f?r die Befassung der Verwaltung mit
dieser Thematik war ein B?rgerantrag gem?? ? 24 GO NRW - Freigabe der
Herdstra?e f?r Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstra?enrichtung vom
21.05.2019.
Hinzu gekommen sind folgende Auftr?ge aus der Beratung in der Sitzung des Rates
der Stadt Schwelm am 27.06.2019:
TOP 24 - SPD-Antrag zur Aufhebung der Diagonalsperre an der Einm?ndung
Bl?cherstra?e / Saarstra?e: Herr Happe regt an, ?ber ein Zusatzschild ?F?r
Fahrradfahrer frei? nachzudenken.
TOP 27 - Eingabe nach ? 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Einbahn?stra?e
Herdstra?e / Freigabe f?r Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung: Die Eingabe
nach ? 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Einbahnstra?e Herdstra?e /
Freigabe f?r Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung wird in den zu?st?ndigen
Fachausschuss vertagt mit der zus?tzlichen Anregung, sich mit allen
Einbahnstra?en zu befassen.
