Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

1.      Umbau der Lindenstra?e (von Am Ochsenkamp bis Tobienstra?e)

Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) teilt mit, dass das B?ro Stadtver?kehr der Verwaltung am 02.07.2019 die Entwurfsplanung f?r den Umbau der Lin?denstra?e zugesandt hat. Die Planunterlagen sehen mehrere Varianten f?r die Umgestaltung der Linden?stra?e vor. Die Varianten greifen die Aspekte Stra?en?raumaufteilung, Baumer?halt, Einbahnstra?e, Verkehrsberuhigung in jeweils unter?schiedlichem Ausma?e auf. Mittlerweile liegen der Verwaltung die Stellungnah?men von TBS, Feuerwehr, Poli?zei und Stra?en NRW zu den Entwurfsplanungen vor. Da sich die Stellungnah?men inhaltlich zum Teil entgegenstehen, m?ssen sie noch miteinander abge?stimmt werden. Es ist beabsichtigt, die abgestimmten Ent?wurfsplanungen in den n?chsterreichba?ren AUS bzw. ? bei Bedarf ? in ein vorge?lagertes Arbeitsgespr?ch mit den politi?schen Vertretern einzubringen. Nach der politischen Er?rterung der Entwurfs?pl?ne w?rde dar?ber hinaus eine Beteiligung der Anlieger erfolgen.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.

2.      Konzept Regionale Mobilit?t des Regionalverbandes Ruhr (RVR)

Herr Lippki teilt mit, dass der RVR derzeit unter Beteiligung der Fachabteilungen seiner Mit?gliedskommunen ein Konzept f?r eine zukunftsf?hige Mobilit?t innerhalb der Met?ropolregion Ruhrgebiet entwickelt. In diesem Konzept soll eine moderne Verkn?pfung aller Verkehrstr?ger (wie Stra?e, Schiene, Wasserwege und Luft?fahrt) sowohl inner?halb der Metropolregion Ruhr als auch au?erhalb geschaffen werden. Die Erarbeitung des Konzepts befindet sich nun in seiner Endphase. Der RVR beabsichtigt am 18.09.2019 das Konzept in seine politischen Gremien ein?zubrin?gen. Danach soll eine achtmonatige formelle Beteiligung der Kommunen erfolgen, da?mit das Konzept m?glichst im Sommer 2020 beschlossen werden kann. Das Be?teiligungsverfahren ist vergleichbar mit dem des regionalen Rad?wegekonzepts des RVR. Nach erfolgter Beschlussfassung des Konzept-Entwurfs durch die Gremien des RVR wird die Verwaltung den Entwurf in den AUS einbrin?gen.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.

3.    Aktueller Sachstand
?ber die Stra?enbauma?nahme Rheinische Stra?e / Loher Stra?e
Herr Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen) teilt mit, dass mit der Rheinischen Stra?e und der Loher Stra?e bestehende und neu geschaffene Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete erschlossen werden, die im Bebauungsplan Nr. 66 ?Bahnhof Loh? festgesetzt wurden. Dieser wurde am 20.02.2014 erstmalig beschlossen. Die Ausf?hrungsplanung zur Rheinischen- und Loher Stra?e liegt seit April 2018 vor. Der Ausbau des ersten Abschnitts (von der Berliner Stra?e bis etwa zur Firma Bever & Klophaus GmbH) soll im Herbst 2019 ausgeschrieben und im Jahr 2020 ausgef?hrt werden. Der Ausbau des zweiten Abschnitts (Firma Bever & Klophaus GmbH bis Hattinger Stra?e) soll m?glichst zeitnah nach der Fertigstellung des ersten Abschnitts folgen.
Die ?ffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 18.03.19 bis 05.04.19 beteiligt. Dabei ist durch die Anlieger der Wunsch nach zus?tzlichen Stellpl?tzen ge?u?ert wor?den. Die Verwaltung? entschied sich, diesem ge?u?erten Belang entgegenzu?kommen und einen? Kompromiss zwischen der geplanten Begr?nung und den vorgesehenen Parkm?glichkeiten zu finden. Die Ausf?hrungsplanung zur Rheini?schen Stra?e sieht nun vor, 14 neue B?ume zu pflanzen. Um weitere Stellpl?tze f?r PKW zu schaffen, ist weiter vorgesehen, das Parken halb auf dem Gehweg (?hinkendes Parken?) im Bereich der Rheini?schen Stra?e an hierf?r geeigneten Stellen zu erlauben. Mit dieser Ma?nahme ist die Bepflanzung weiterer B?ume jedoch nicht m?glich.

Herr Hugendick (FDP) kritisiert, dass anstatt der vorgesehenen 26 B?ume nur 14 B?ume gepflanzt werden sollen. Herr Guthier verweist darauf, dass hier eine Inte?ressenabw?gung erforderlich war. Die Anwohner haben sich f?r mehr Parkfl?chen ausgesprochen. Herr Weidenfeld (B?90/Die Gr?nen) erwidert, dass das Vorhalten von Firmenparkpl?tzen Aufgabe der Anlieger sei. Herr Kirschner (SPD) ist der Auffassung, dass die Frage Stadtgr?n nicht punktuell, sondern systemisch disku?tiert werden sollte und schl?gt dazu eine interfraktionelle Zusammenarbeit vor. Herr Guthier nimmt die Hinweise auf und res?miert, wenn die Politik mehr B?ume w?nscht, kann die Verwaltung die Pflanzung von mehr B?umen veranlassen. Die Verwaltung wird pr?fen, ob in der Rheinischen Stra?e und / oder im n?heren Umfeld weitere B?ume gepflanzt werden k?nnen.

4.      Aktualisierung und Erg?nzung der Klimaanalyse f?r das Schwelmer Stadtge?biet

Herr Lippki teilt mit, dass der ehemalige Kommunalverband Ruhr (KVR) im Jahre 1998 eine Klimaan?alyse f?r das Schwelmer Stadtgebiet vorgelegt hat. Im Jahre 2018 beauftragte die Verwal?tung den Regionalverband Ruhr (RVR), die Nachfol?georganisation des KVR, mit einer Aktualisierung und Erg?nzung des Gutach?tens. Hintergrund der Beauftragung ist der gemeinsame Antrag der Fraktionen B?ndnis 90 / Die Gr?nen und BfS / SWG vom 14.09.2017, welcher die Ber?ck?sichtigung der Klimavertr?glichkeit, insbesondere der Frischluftzufuhr, bei Bebau?ungsma߭nahmen (z.B. bei der Fl?che ?Wilhelmsh?he?) zum Thema hat. Der Be?schluss zur Aktualisierung der Stadtklimaanalyse wurde im AUS am 07.11.2017 gefasst. Der Entwurf zur Aktualisierung des Gutachtens wurde der Verwaltung durch das Team ?Klimaschutz und Klimaanpassung? des RVR im Juli 2019 vor?gelegt. Der Fachbereich 6.1 wird den Entwurf sichten und anschlie?end in den Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung einbringen.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.

5.    Mitteilung ?ber -geplante- Verkehrsz?hlungen in der Innenstadt

Herr Guthier teilt mit, dass seit gestern Vorbereitungen f?r eine Erfas?sung des Fu?g?nger- und Fahrzeugverkehrs in der Innenstadt getroffen werden - Hier sind bereits einigen Mitb?rgerinnen und Mitb?rgern die Kameras z.B. im Be?reich der Brauerei aufgefallen. Die Ma?nahme dient der Aktualisierung des Ver?kehrsgut?achtens f?r den B-Plan Nr. 103 "Neue-Mitte Rathaus". Da die TBS in diesem Be?reich demn?chst eine Baustelle einrichten, soll die Ver?kehrsz?hlung so schnell wie m?glich durchgef?hrt werden. Zum Thema Datenschutz - hierauf ist beim Einsatz von Kameras nat?rlich beson?ders zu achten - k?nnen wir noch Folgendes ausf?hren: Die Ma?nahme wird so abgewickelt, dass erst gar keine Verarbeitung von Daten erfolgt - d.h. es werden weder Gesichter von Passanten - noch Kenn?zeichen von Fahrzeugen erfasst. Dies ist durch die eingesetzte Technik sicherge?stellt. Eine entsprechende Daten?schutzerkl?rung des Fachb?ros liegt ebenfalls vor. Das Verfahren wird auch mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt koordi?niert.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.

6.    Bau.Land.Partner NRW

Herr Nowack (Wirtschaftsf?rderung der Stadt Schwelm) teilt mit, dass am 14.08.2019 der Gesch?ftsf?hrer der Landesentwicklungsgesellschaft NRW.Urban, Herr Franz Meiers, gemeinsam mit Frau B?rgermeisterin Grollmann-Mock im Rathaus die Konsensvereinbarung f?r das NRW-F?rderprogramm Fl?chenpool NRW unterzeichnet hat. Auf einer Landespressekonferenz am gleichen Tag hat NRW-Heimat- und Bauministerin Ina Scharrenbach zudem den Auftakt der Landesinitiative Bau.Land.Leben mitgeteilt. Unter der neuen Dachmarke Bau.Land.Leben werden die verschiedenen Unterst?tzungs- und F?rderangebote des Landes NRW zur Mobilisierung von Bauland geb?ndelt. Der Fl?chenpool NRW, f?r den sich die Stadt Schwelm erfolgreich beworben hatte, wurde unter dem neuen Dach zum Programm Bau.Land.Partner umbenannt. Im Rahmen diese Programms Bau.Land.Partner, mit welchem die Stadt Schwelm in den kommenden Jahren bei der Fl?chenentwicklung und Aktivierung von Brachfl?chen unterst?tzt wird, haben wir mit NRW-Urban vereinbart, in einem ersten Schritt zu versuchen einen Entwicklungsplan f?r die Fl?che Rote Berge und an?grenzende Privatgrundst?cke zu erstellen. NRW.Urban geht hierzu nun auf die privaten Fl?cheneigent?mer zu, um anschlie?end in einem moderierten Ver?fahren eine gemeinsame Entwicklungsperspektive f?r die Fl?che im Dreieck Milsper Stra?e und Dr.-M?ller-Stra?e zu entwickeln. ?ber den Fortgang der Ge?spr?che wird die Stadtverwaltung jeweils zeitnah berichten.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Einzelne Nachfragen werden von Herrn Nowack abschlie?end beantwortet.

7.      Zusatzschilder in den Stra?en B?llingweg, Erzweg und Brunnenstra?e

Herr Guthier teilt mit, dass nach Mitteilung eines Ausschussmitglieds in den vor?genannten Stra?en die fr?her dort angebrachten Zusatzschilder mit Erl?uterun?gen zur Namensgebung nicht mehr vorhanden sind. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Zusatzschilder in B?llingweg und Erzweg? beim Austausch der Stra??ennamens-Schilder im Zuge von Unterhaltungsarbeiten entfernt -? und aus tech?nischen Gr?nden zun?chst nicht wieder angebracht wur?den (ein erl?uternder Zu?satz in der Brunnenstra?e ist bei Verwaltung und TBS nicht bekannt). Es ist nun?mehr vorgesehen, zusammen mit der Beschaffung weiterer Zusatz?schilder im Jahre 2020 auch die hier in Rede stehenden Hinweisschilder neu zu beschaffen und zu montieren. Wegen der Formulierung soll, wie bereits in der Vergangenheit,? ggf. auch der Verein f?r Heimatkunde einbezogen werden.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.

8.      Stra?enbaubeitr?ge

F?nftes Gesetz zur ?nderung des Kommunalabgabengesetzes

Herr Guthier berichtet zum aktuellen Sachstand. Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums f?r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nord?rhein-Westfalen an die Oberb?rgermeisterin und Oberb?rgermeister, Landr?tin und Landr?te, B?rgermeisterinnen und B?rger?meister in Nordrhein-Westfalen vom 14.08.2019: Das Ministerium f?r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel?lung des Landes Nordrhein-Westfalen legt nunmehr einen Entwurf zur ?nderung des Stra?enaus?baubeitragsrechts vor. Um die Akzeptanz f?r Stra?enausbau?ma?nahmen in den Gemeinden bzw. Gemeindeverb?nden zu erhalten bzw. wie?derherzustellen, bein?haltet dieser Gesetzentwurf mehrere Ma?nahmen, um ein modernes Stra?en?ausbaubeitragsrecht f?r Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen:

?        Einf?hrung eines transparenten gemeindlichen Stra?en- und Wegekonzeptes,

?        Einf?hrung einer verpflichtenden Anliegerversammlung im Vorfeld von m?gli?chen Stra?enausbauma?nahmen,

?        Vermeidung einer m?glichen wirtschaftlichen ?berforderung von Beitragspflichti?gen und

?        Einf?hrung von Ermessenstatbest?nden zur m?glichen r?umlichen Beschr?n?kungen der erschlossenen Fl?che in der Tiefe sowie f?r Eckgrundst?cke.

Zur Erleichterung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen wird in Flan?kierung des Gesetzentwurfs ein F?rderprogramm von j?hrlich 65 Millionen Euro zu Gunsten der Stra?enausbaubeitragspflichtigen aufgelegt werden. Damit wird eine substanzielle Entlastung der Beitragsschuldner bewirkt. Diesbez?glich bedarf es des Beschlusses des Landtages ?ber den Landeshaushalt 2020 als Haus?haltsgesetzgeber. Am 14.08.2019 ist die Anh?rung der kommunalen Spitzenver?b?nde gem?? ? 35 Absatz 2 Satz 1 der Gesch?ftsordnung f?r die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) eingeleitet worden und l?uft bis zum 25.09.2019. Der Verlauf und das Endergebnis des sich anschlie?enden Gesetz?gebungsverfahrens bleiben abzuwarten.

Herr Guthier weist in diesem Zusammenhang auf den Antrag der FDP-Fraktion vom 17.04.2019 - Antrag auf Aussch?pfung der rechtlich maximal m?glichen Ab?rechnungsfrist bei Anliegerbeitr?gen nach KAG - und dessen Beratung im Fi?nanzausschuss am 19.09.2019 (Hauptausschuss am 10.10.2019 und Rat der Stadt Schwelm am 28.11.2019) hin.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Einzelne Nachfragen werden von Herrn Guthier abschlie?end beantwortet.

9.      Freigabe f?r Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung
Einleitend weist Herr Guthier daraufhin, dass die vor Beginn der Sitzung ausge?h?ndigte Mitteilung ?ber die Niederschrift erg?nzt wird und tr?gt im Weiteren vor, dass zur grunds?tzlichen F?rderung des Radverkehrs die M?glichkeit besteht, Radfah?rer von Einbahnregelungen auszunehmen. Durch diese Regelung sind l??ckenlose Verbindungen im Radwegenetz leichter zu realisieren, z.B. zur Nord?bahntrasse. Dar?ber hinaus lassen sich Wohngebiete fl?chendeckend und frei von Umwegen f?r den Radverkehr erschlie?en. Des Weiteren sprechen die Un?fallzahlen f?r die Freigabe der Einbahnstra?e in Gegenrichtung, denn die Erfah?rung anderer St?dte zeigt, dass die Unfallfolgen als auch die Unfalldichte dadurch verringert werden. Die Stadt Schwelm hat die verkehrliche Situation auf der Herdstra?e untersucht und dabei festgestellt, dass wesentliche Kriterien wie z.B. eine angemessene Fahrbahnbreite, eine ?bersichtliche Streckenf?hrung sowie Ausweichstellen auf?gezeigt werden k?nnen. Somit k?nnte die Einbahnstra?e f?r die Radfahrer in bei?den Richtungen zugelassen werden. Damit Fahrzeuge und Fu?g?nger in einer Einbahnstra?e mit entgegenkommen?den Radfahrern rechnen oder diese w?hrend der Querung nicht ?bersehen k?n?nen, sollten erforderliche Markierungen wie Fahrradpiktogramme und erg?nzende Beschilderungen ange?bracht werden. Au?erdem sollte in diesem Bereich das Parken nicht zugelassen werden und ausreichende Sichtverh?ltnisse geschaffen werden, um die Erkenn?barkeit des entgegenkommenden Radverkehrs zu ge?w?hrleisten. Bei entspre?chender Ber?cksichtigung dieser Gesichtspunkte k?nnen auch f?r an?dere Ein?bahnstra?en im Schwelmer Stadtgebiet Ausnahmen von der Einbahnre?gelung ausgesprochen werden. Mit diesen Ausweisungen? entsteht dann ein dichtes Netz von Verbindungen, welches die Nutzung des Fahrrads effektiv f?r?dert. Die Fachvertreter der Verwaltung beabsichtigen in der kommenden Sitzung der Rad?wegekommission am 05.10.2019 die ?ffnung von Einbahnstra?en f?r den beid?seitigen Radverkehr zu thematisieren und Empfehlungen auszusprechen. Die aus der Sitzung resultierenden Ergebnisse werden in der Sitzung des? Ausschus?ses f?r Umwelt und Stadtentwicklung? am 12.11.2019 vorgestellt.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge?stellt.

Erg?nzung: Ausgangspunkt f?r die Befassung der Verwaltung mit dieser Thematik war ein B?rgerantrag gem?? ? 24 GO NRW - Freigabe der Herdstra?e f?r Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstra?enrichtung vom 21.05.2019.
Hinzu gekommen sind folgende Auftr?ge aus der Beratung in der Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 27.06.2019:
TOP 24 - SPD-Antrag zur Aufhebung der Diagonalsperre an der Einm?ndung Bl?cherstra?e / Saarstra?e: Herr Happe regt an, ?ber ein Zusatzschild ?F?r Fahrradfahrer frei? nachzudenken.
TOP 27 - Eingabe nach ? 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Einbahn?stra?e Herdstra?e / Freigabe f?r Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung: Die Eingabe nach ? 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Einbahnstra?e Herdstra?e / Freigabe f?r Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung wird in den zu?st?ndigen Fachausschuss vertagt mit der zus?tzlichen Anregung, sich mit allen Einbahnstra?en zu befassen.