Sitzung: 10.09.2019 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
1.
Umbau der
Lindenstraße (von Am Ochsenkamp bis Tobienstraße)
Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung)
teilt mit, dass das Büro Stadtverkehr der Verwaltung am 02.07.2019 die
Entwurfsplanung für den Umbau der Lindenstraße zugesandt hat. Die
Planunterlagen sehen mehrere Varianten für die Umgestaltung der Lindenstraße
vor. Die Varianten greifen die Aspekte Straßenraumaufteilung, Baumerhalt,
Einbahnstraße, Verkehrsberuhigung in jeweils unterschiedlichem Ausmaße auf.
Mittlerweile liegen der Verwaltung die Stellungnahmen von TBS, Feuerwehr, Polizei
und Straßen NRW zu den Entwurfsplanungen vor. Da sich die Stellungnahmen
inhaltlich zum Teil entgegenstehen, müssen sie noch miteinander abgestimmt
werden. Es ist beabsichtigt, die abgestimmten Entwurfsplanungen in den
nächsterreichbaren AUS bzw. – bei Bedarf – in ein vorgelagertes
Arbeitsgespräch mit den politischen Vertretern einzubringen. Nach der
politischen Erörterung der Entwurfspläne würde darüber hinaus eine Beteiligung
der Anlieger erfolgen.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.
2.
Konzept Regionale Mobilität des
Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Herr Lippki teilt mit, dass der RVR derzeit
unter Beteiligung der Fachabteilungen seiner Mitgliedskommunen ein Konzept für
eine zukunftsfähige Mobilität innerhalb der Metropolregion Ruhrgebiet
entwickelt. In diesem Konzept soll eine moderne Verknüpfung aller
Verkehrsträger (wie Straße, Schiene, Wasserwege und Luftfahrt) sowohl innerhalb
der Metropolregion Ruhr als auch außerhalb geschaffen werden. Die Erarbeitung
des Konzepts befindet sich nun in seiner Endphase. Der RVR beabsichtigt am
18.09.2019 das Konzept in seine politischen Gremien einzubringen. Danach soll
eine achtmonatige formelle Beteiligung der Kommunen erfolgen, damit das
Konzept möglichst im Sommer 2020
beschlossen werden kann. Das Beteiligungsverfahren ist vergleichbar mit dem des
regionalen Radwegekonzepts des RVR. Nach erfolgter Beschlussfassung des
Konzept-Entwurfs durch die Gremien des RVR wird die Verwaltung den Entwurf in
den AUS einbringen.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.
3. Aktueller Sachstand
über die Straßenbaumaßnahme Rheinische Straße / Loher Straße
Herr Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen) teilt mit,
dass mit der Rheinischen Straße und der Loher Straße bestehende und neu
geschaffene Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete erschlossen werden,
die im Bebauungsplan Nr. 66 „Bahnhof Loh“ festgesetzt wurden. Dieser wurde am
20.02.2014 erstmalig beschlossen. Die Ausführungsplanung zur Rheinischen- und
Loher Straße liegt seit April 2018 vor. Der Ausbau des ersten Abschnitts (von
der Berliner Straße bis etwa zur Firma Bever & Klophaus GmbH) soll im
Herbst 2019 ausgeschrieben und im Jahr 2020 ausgeführt werden. Der Ausbau des
zweiten Abschnitts (Firma Bever & Klophaus GmbH bis Hattinger Straße) soll
möglichst zeitnah nach der Fertigstellung des ersten Abschnitts folgen.
Die Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 18.03.19 bis 05.04.19 beteiligt.
Dabei ist durch die Anlieger der Wunsch nach zusätzlichen Stellplätzen geäußert
worden. Die Verwaltung entschied sich,
diesem geäußerten Belang entgegenzukommen und einen Kompromiss zwischen der geplanten Begrünung
und den vorgesehenen Parkmöglichkeiten zu finden. Die Ausführungsplanung zur
Rheinischen Straße sieht nun vor, 14 neue Bäume zu pflanzen. Um weitere Stellplätze
für PKW zu schaffen, ist weiter vorgesehen, das Parken halb auf dem Gehweg
(„hinkendes Parken“) im Bereich der Rheinischen Straße an hierfür geeigneten
Stellen zu erlauben. Mit dieser Maßnahme ist die Bepflanzung weiterer Bäume
jedoch nicht möglich.
Herr Hugendick (FDP) kritisiert, dass anstatt der
vorgesehenen 26 Bäume nur 14 Bäume gepflanzt werden sollen. Herr Guthier
verweist darauf, dass hier eine Interessenabwägung erforderlich war. Die
Anwohner haben sich für mehr Parkflächen ausgesprochen. Herr Weidenfeld
(B‘90/Die Grünen) erwidert, dass das Vorhalten von Firmenparkplätzen Aufgabe der Anlieger sei. Herr
Kirschner (SPD) ist der Auffassung, dass die Frage Stadtgrün nicht punktuell,
sondern systemisch diskutiert werden sollte und schlägt dazu eine
interfraktionelle Zusammenarbeit vor. Herr Guthier nimmt die Hinweise auf und
resümiert, wenn die Politik mehr Bäume wünscht, kann die Verwaltung die
Pflanzung von mehr Bäumen veranlassen. Die Verwaltung wird prüfen, ob in der
Rheinischen Straße und / oder im näheren Umfeld weitere Bäume gepflanzt werden
können.
4.
Aktualisierung
und Ergänzung der Klimaanalyse für das Schwelmer Stadtgebiet
Herr Lippki teilt mit, dass der ehemalige
Kommunalverband Ruhr (KVR) im Jahre 1998 eine Klimaanalyse für das Schwelmer
Stadtgebiet vorgelegt hat. Im Jahre 2018 beauftragte die Verwaltung den
Regionalverband Ruhr (RVR), die Nachfolgeorganisation des KVR, mit einer
Aktualisierung und Ergänzung des Gutachtens. Hintergrund der Beauftragung ist
der gemeinsame Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und BfS / SWG vom
14.09.2017, welcher die Berücksichtigung der Klimaverträglichkeit,
insbesondere der Frischluftzufuhr, bei Bebauungsmaßnahmen (z.B. bei der
Fläche „Wilhelmshöhe“) zum Thema hat. Der Beschluss zur Aktualisierung der
Stadtklimaanalyse wurde im AUS am 07.11.2017 gefasst. Der Entwurf zur
Aktualisierung des Gutachtens wurde der Verwaltung durch das Team „Klimaschutz
und Klimaanpassung“ des RVR im Juli 2019 vorgelegt. Der Fachbereich 6.1 wird
den Entwurf sichten und anschließend in den Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung einbringen.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.
5. Mitteilung über -geplante-
Verkehrszählungen in der Innenstadt
Herr Guthier teilt mit, dass seit
gestern Vorbereitungen für eine Erfassung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs in der Innenstadt getroffen
werden - Hier sind bereits einigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kameras
z.B. im Bereich der Brauerei aufgefallen. Die Maßnahme dient der
Aktualisierung des Verkehrsgutachtens für den B-Plan Nr. 103 "Neue-Mitte
Rathaus". Da die TBS in diesem Bereich demnächst eine Baustelle
einrichten, soll die Verkehrszählung so schnell wie möglich durchgeführt
werden. Zum Thema Datenschutz - hierauf ist beim
Einsatz von Kameras natürlich besonders zu achten - können wir noch
Folgendes ausführen: Die Maßnahme wird so abgewickelt, dass erst gar keine Verarbeitung
von Daten erfolgt - d.h. es werden weder Gesichter von Passanten - noch Kennzeichen
von Fahrzeugen erfasst. Dies ist durch die eingesetzte Technik sichergestellt.
Eine entsprechende Datenschutzerklärung des Fachbüros liegt ebenfalls vor. Das
Verfahren wird auch mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt koordiniert.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.
6. Bau.Land.Partner NRW
Herr Nowack (Wirtschaftsförderung der Stadt Schwelm) teilt mit, dass am
14.08.2019 der Geschäftsführer der Landesentwicklungsgesellschaft NRW.Urban,
Herr Franz Meiers, gemeinsam mit Frau Bürgermeisterin Grollmann-Mock im Rathaus
die Konsensvereinbarung für das NRW-Förderprogramm Flächenpool NRW
unterzeichnet hat. Auf einer Landespressekonferenz am gleichen Tag hat
NRW-Heimat- und Bauministerin Ina Scharrenbach zudem den Auftakt der
Landesinitiative Bau.Land.Leben mitgeteilt. Unter der neuen Dachmarke
Bau.Land.Leben werden die verschiedenen Unterstützungs- und Förderangebote des
Landes NRW zur Mobilisierung von Bauland gebündelt. Der Flächenpool NRW, für
den sich die Stadt Schwelm erfolgreich beworben hatte, wurde unter dem neuen
Dach zum Programm Bau.Land.Partner umbenannt. Im Rahmen diese Programms
Bau.Land.Partner, mit welchem die Stadt Schwelm in den kommenden Jahren bei der
Flächenentwicklung und Aktivierung von Brachflächen unterstützt wird, haben
wir mit NRW-Urban vereinbart, in einem ersten Schritt zu versuchen einen
Entwicklungsplan für die Fläche Rote Berge und angrenzende Privatgrundstücke
zu erstellen. NRW.Urban geht hierzu nun auf die privaten Flächeneigentümer zu,
um anschließend in einem moderierten Verfahren eine gemeinsame
Entwicklungsperspektive für die Fläche im Dreieck Milsper Straße und
Dr.-Möller-Straße zu entwickeln. Über den Fortgang der Gespräche wird die
Stadtverwaltung jeweils zeitnah berichten.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Einzelne Nachfragen werden von Herrn Nowack abschließend beantwortet.
7.
Zusatzschilder in
den Straßen Böllingweg, Erzweg und Brunnenstraße
Herr Guthier teilt mit, dass nach Mitteilung
eines Ausschussmitglieds in den vorgenannten Straßen die früher dort
angebrachten Zusatzschilder mit Erläuterungen zur Namensgebung nicht mehr
vorhanden sind. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Zusatzschilder in
Böllingweg und Erzweg beim Austausch der
Straßennamens-Schilder im Zuge von Unterhaltungsarbeiten entfernt - und aus technischen Gründen zunächst nicht
wieder angebracht wurden (ein erläuternder Zusatz in der Brunnenstraße ist
bei Verwaltung und TBS nicht bekannt). Es ist nunmehr vorgesehen, zusammen mit
der Beschaffung weiterer Zusatzschilder im Jahre 2020 auch die hier in Rede
stehenden Hinweisschilder neu zu beschaffen und zu montieren. Wegen der
Formulierung soll, wie bereits in der Vergangenheit, ggf. auch der Verein für Heimatkunde
einbezogen werden.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.
8.
Straßenbaubeiträge
Fünftes
Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Herr Guthier berichtet zum
aktuellen Sachstand. Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen an die
Oberbürgermeisterin und Oberbürgermeister, Landrätin und Landräte,
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen vom 14.08.2019:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen legt nunmehr einen Entwurf zur Änderung des Straßenausbaubeitragsrechts
vor. Um die Akzeptanz für Straßenausbaumaßnahmen in den Gemeinden bzw.
Gemeindeverbänden zu erhalten bzw. wiederherzustellen, beinhaltet dieser
Gesetzentwurf mehrere Maßnahmen, um ein modernes Straßenausbaubeitragsrecht
für Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen:
·
Einführung eines transparenten
gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes,
·
Einführung einer verpflichtenden
Anliegerversammlung im Vorfeld von möglichen Straßenausbaumaßnahmen,
·
Vermeidung einer möglichen
wirtschaftlichen Überforderung von Beitragspflichtigen und
·
Einführung von Ermessenstatbeständen
zur möglichen räumlichen Beschränkungen der erschlossenen Fläche in der Tiefe
sowie für Eckgrundstücke.
Zur Erleichterung der Anlieger
bei kommunalen Beitragsforderungen wird in Flankierung des Gesetzentwurfs ein
Förderprogramm von jährlich 65 Millionen Euro zu Gunsten der
Straßenausbaubeitragspflichtigen aufgelegt werden. Damit wird eine
substanzielle Entlastung der Beitragsschuldner bewirkt. Diesbezüglich bedarf es
des Beschlusses des Landtages über den Landeshaushalt 2020 als Haushaltsgesetzgeber.
Am
14.08.2019 ist die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gemäß § 35 Absatz 2
Satz 1 der Geschäftsordnung für die
Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) eingeleitet worden und
läuft bis zum 25.09.2019. Der Verlauf und das Endergebnis des sich
anschließenden Gesetzgebungsverfahrens bleiben abzuwarten.
Herr Guthier weist in diesem Zusammenhang auf
den Antrag der FDP-Fraktion vom 17.04.2019 - Antrag auf Ausschöpfung der
rechtlich maximal möglichen Abrechnungsfrist bei Anliegerbeiträgen nach KAG -
und dessen Beratung im Finanzausschuss am 19.09.2019 (Hauptausschuss am
10.10.2019 und Rat der Stadt Schwelm am 28.11.2019) hin.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur
Kenntnis. Einzelne Nachfragen werden von Herrn Guthier abschließend
beantwortet.
9.
Freigabe für
Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung
Einleitend
weist Herr Guthier daraufhin, dass die vor Beginn der Sitzung ausgehändigte
Mitteilung über die Niederschrift ergänzt wird und trägt im Weiteren vor, dass
zur grundsätzlichen Förderung des Radverkehrs die
Möglichkeit besteht, Radfahrer von Einbahnregelungen auszunehmen. Durch diese
Regelung sind lückenlose Verbindungen im Radwegenetz leichter zu realisieren,
z.B. zur Nordbahntrasse. Darüber hinaus lassen sich Wohngebiete flächendeckend
und frei von Umwegen für den Radverkehr erschließen. Des Weiteren sprechen die
Unfallzahlen für die Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung, denn die
Erfahrung anderer Städte zeigt, dass die Unfallfolgen als auch die
Unfalldichte dadurch verringert werden. Die Stadt Schwelm hat die verkehrliche
Situation auf der Herdstraße untersucht und dabei festgestellt, dass
wesentliche Kriterien wie z.B. eine angemessene Fahrbahnbreite, eine
übersichtliche Streckenführung sowie Ausweichstellen aufgezeigt werden können.
Somit könnte die Einbahnstraße für die Radfahrer in beiden Richtungen
zugelassen werden. Damit Fahrzeuge und Fußgänger in einer Einbahnstraße mit
entgegenkommenden Radfahrern rechnen oder diese während der Querung nicht
übersehen können, sollten erforderliche Markierungen wie Fahrradpiktogramme
und ergänzende Beschilderungen angebracht werden. Außerdem sollte in diesem
Bereich das Parken nicht zugelassen werden und ausreichende Sichtverhältnisse
geschaffen werden, um die Erkennbarkeit des entgegenkommenden Radverkehrs zu
gewährleisten. Bei entsprechender Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte
können auch für andere Einbahnstraßen im Schwelmer Stadtgebiet Ausnahmen von
der Einbahnregelung ausgesprochen werden. Mit diesen Ausweisungen entsteht dann ein dichtes Netz von
Verbindungen, welches die Nutzung des Fahrrads effektiv fördert. Die
Fachvertreter der Verwaltung beabsichtigen in der kommenden Sitzung der Radwegekommission
am 05.10.2019 die Öffnung von Einbahnstraßen für den beidseitigen Radverkehr
zu thematisieren und Empfehlungen auszusprechen. Die aus der Sitzung
resultierenden Ergebnisse werden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Stadtentwicklung am 12.11.2019 vorgestellt.
Der
Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht gestellt.
Ergänzung: Ausgangspunkt für die Befassung der Verwaltung mit
dieser Thematik war ein Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Freigabe der
Herdstraße für Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung vom
21.05.2019.
Hinzu gekommen sind folgende Aufträge aus der Beratung in der Sitzung des Rates
der Stadt Schwelm am 27.06.2019:
TOP 24 - SPD-Antrag zur Aufhebung der Diagonalsperre an der Einmündung
Blücherstraße / Saarstraße: Herr Happe regt an, über ein Zusatzschild „Für
Fahrradfahrer frei“ nachzudenken.
TOP 27 - Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Einbahnstraße
Herdstraße / Freigabe für Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung: Die Eingabe
nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Einbahnstraße Herdstraße /
Freigabe für Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung wird in den zuständigen
Fachausschuss vertagt mit der zusätzlichen Anregung, sich mit allen
Einbahnstraßen zu befassen.