Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

 

1.      Umbau der Lindenstraße (von Am Ochsenkamp bis Tobienstraße)

Herr Lippki (Leiter des Sachgebietes Planung) teilt mit, dass das Büro Stadtver­kehr der Verwaltung am 02.07.2019 die Entwurfsplanung für den Umbau der Lin­denstraße zugesandt hat. Die Planunterlagen sehen mehrere Varianten für die Umgestaltung der Linden­straße vor. Die Varianten greifen die Aspekte Straßen­raumaufteilung, Baumer­halt, Einbahnstraße, Verkehrsberuhigung in jeweils unter­schiedlichem Ausmaße auf. Mittlerweile liegen der Verwaltung die Stellungnah­men von TBS, Feuerwehr, Poli­zei und Straßen NRW zu den Entwurfsplanungen vor. Da sich die Stellungnah­men inhaltlich zum Teil entgegenstehen, müssen sie noch miteinander abge­stimmt werden. Es ist beabsichtigt, die abgestimmten Ent­wurfsplanungen in den nächsterreichba­ren AUS bzw. – bei Bedarf – in ein vorge­lagertes Arbeitsgespräch mit den politi­schen Vertretern einzubringen. Nach der politischen Erörterung der Entwurfs­pläne würde darüber hinaus eine Beteiligung der Anlieger erfolgen.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge­stellt.

 

2.      Konzept Regionale Mobilität des Regionalverbandes Ruhr (RVR)

Herr Lippki teilt mit, dass der RVR derzeit unter Beteiligung der Fachabteilungen seiner Mit­gliedskommunen ein Konzept für eine zukunftsfähige Mobilität innerhalb der Met­ropolregion Ruhrgebiet entwickelt. In diesem Konzept soll eine moderne Verknüpfung aller Verkehrsträger (wie Straße, Schiene, Wasserwege und Luft­fahrt) sowohl inner­halb der Metropolregion Ruhr als auch außerhalb geschaffen werden. Die Erarbeitung des Konzepts befindet sich nun in seiner Endphase. Der RVR beabsichtigt am 18.09.2019 das Konzept in seine politischen Gremien ein­zubrin­gen. Danach soll eine achtmonatige formelle Beteiligung der Kommunen erfolgen, da­mit das Konzept möglichst im Sommer 2020 beschlossen werden kann. Das Be­teiligungsverfahren ist vergleichbar mit dem des regionalen Rad­wegekonzepts des RVR. Nach erfolgter Beschlussfassung des Konzept-Entwurfs durch die Gremien des RVR wird die Verwaltung den Entwurf in den AUS einbrin­gen.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge­stellt.

 

 

3.    Aktueller Sachstand
über die Straßenbaumaßnahme Rheinische Straße / Loher Straße
Herr Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen) teilt mit, dass mit der Rheinischen Straße und der Loher Straße bestehende und neu geschaffene Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete erschlossen werden, die im Bebauungsplan Nr. 66 „Bahnhof Loh“ festgesetzt wurden. Dieser wurde am 20.02.2014 erstmalig beschlossen. Die Ausführungsplanung zur Rheinischen- und Loher Straße liegt seit April 2018 vor. Der Ausbau des ersten Abschnitts (von der Berliner Straße bis etwa zur Firma Bever & Klophaus GmbH) soll im Herbst 2019 ausgeschrieben und im Jahr 2020 ausgeführt werden. Der Ausbau des zweiten Abschnitts (Firma Bever & Klophaus GmbH bis Hattinger Straße) soll möglichst zeitnah nach der Fertigstellung des ersten Abschnitts folgen.
Die Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 18.03.19 bis 05.04.19 beteiligt. Dabei ist durch die Anlieger der Wunsch nach zusätzlichen Stellplätzen geäußert wor­den. Die Verwaltung  entschied sich, diesem geäußerten Belang entgegenzu­kommen und einen  Kompromiss zwischen der geplanten Begrünung und den vorgesehenen Parkmöglichkeiten zu finden. Die Ausführungsplanung zur Rheini­schen Straße sieht nun vor, 14 neue Bäume zu pflanzen. Um weitere Stellplätze für PKW zu schaffen, ist weiter vorgesehen, das Parken halb auf dem Gehweg („hinkendes Parken“) im Bereich der Rheini­schen Straße an hierfür geeigneten Stellen zu erlauben. Mit dieser Maßnahme ist die Bepflanzung weiterer Bäume jedoch nicht möglich.

Herr Hugendick (FDP) kritisiert, dass anstatt der vorgesehenen 26 Bäume nur 14 Bäume gepflanzt werden sollen. Herr Guthier verweist darauf, dass hier eine Inte­ressenabwägung erforderlich war. Die Anwohner haben sich für mehr Parkflächen ausgesprochen. Herr Weidenfeld (B‘90/Die Grünen) erwidert, dass das Vorhalten von Firmenparkplätzen Aufgabe der Anlieger sei. Herr Kirschner (SPD) ist der Auffassung, dass die Frage Stadtgrün nicht punktuell, sondern systemisch disku­tiert werden sollte und schlägt dazu eine interfraktionelle Zusammenarbeit vor. Herr Guthier nimmt die Hinweise auf und resümiert, wenn die Politik mehr Bäume wünscht, kann die Verwaltung die Pflanzung von mehr Bäumen veranlassen. Die Verwaltung wird prüfen, ob in der Rheinischen Straße und / oder im näheren Umfeld weitere Bäume gepflanzt werden können.

 

 

4.      Aktualisierung und Ergänzung der Klimaanalyse für das Schwelmer Stadtge­biet

Herr Lippki teilt mit, dass der ehemalige Kommunalverband Ruhr (KVR) im Jahre 1998 eine Klimaan­alyse für das Schwelmer Stadtgebiet vorgelegt hat. Im Jahre 2018 beauftragte die Verwal­tung den Regionalverband Ruhr (RVR), die Nachfol­georganisation des KVR, mit einer Aktualisierung und Ergänzung des Gutach­tens. Hintergrund der Beauftragung ist der gemeinsame Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und BfS / SWG vom 14.09.2017, welcher die Berück­sichtigung der Klimaverträglichkeit, insbesondere der Frischluftzufuhr, bei Bebau­ungsmaß­nahmen (z.B. bei der Fläche „Wilhelmshöhe“) zum Thema hat. Der Be­schluss zur Aktualisierung der Stadtklimaanalyse wurde im AUS am 07.11.2017 gefasst. Der Entwurf zur Aktualisierung des Gutachtens wurde der Verwaltung durch das Team „Klimaschutz und Klimaanpassung“ des RVR im Juli 2019 vor­gelegt. Der Fachbereich 6.1 wird den Entwurf sichten und anschließend in den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung einbringen.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge­stellt.

 

5.    Mitteilung über -geplante- Verkehrszählungen in der Innenstadt

Herr Guthier teilt mit, dass seit gestern Vorbereitungen für eine Erfas­sung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs in der Innenstadt getroffen werden - Hier sind bereits einigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kameras z.B. im Be­reich der Brauerei aufgefallen. Die Maßnahme dient der Aktualisierung des Ver­kehrsgut­achtens für den B-Plan Nr. 103 "Neue-Mitte Rathaus". Da die TBS in diesem Be­reich demnächst eine Baustelle einrichten, soll die Ver­kehrszählung so schnell wie möglich durchgeführt werden. Zum Thema Datenschutz - hierauf ist beim Einsatz von Kameras natürlich beson­ders zu achten - können wir noch Folgendes ausführen: Die Maßnahme wird so abgewickelt, dass erst gar keine Verarbeitung von Daten erfolgt - d.h. es werden weder Gesichter von Passanten - noch Kenn­zeichen von Fahrzeugen erfasst. Dies ist durch die eingesetzte Technik sicherge­stellt. Eine entsprechende Daten­schutzerklärung des Fachbüros liegt ebenfalls vor. Das Verfahren wird auch mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt koordi­niert.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge­stellt.

 

 

6.    Bau.Land.Partner NRW

Herr Nowack (Wirtschaftsförderung der Stadt Schwelm) teilt mit, dass am 14.08.2019 der Geschäftsführer der Landesentwicklungsgesellschaft NRW.Urban, Herr Franz Meiers, gemeinsam mit Frau Bürgermeisterin Grollmann-Mock im Rathaus die Konsensvereinbarung für das NRW-Förderprogramm Flä­chenpool NRW unterzeichnet hat. Auf einer Landespressekonferenz am gleichen Tag hat NRW-Heimat- und Bauministerin Ina Scharrenbach zudem den Auftakt der Landesinitiative Bau.Land.Leben mitgeteilt. Unter der neuen Dachmarke Bau.Land.Leben werden die verschiedenen Unterstützungs- und Förderangebote des Landes NRW zur Mobilisierung von Bauland gebündelt. Der Flächenpool NRW, für den sich die Stadt Schwelm erfolgreich beworben hatte, wurde unter dem neuen Dach zum Programm Bau.Land.Partner umbenannt. Im Rahmen diese Programms Bau.Land.Partner, mit welchem die Stadt Schwelm in den kommenden Jahren bei der Flächenentwicklung und Aktivierung von Brachflä­chen unterstützt wird, haben wir mit NRW-Urban vereinbart, in einem ersten Schritt zu versuchen einen Entwicklungsplan für die Fläche Rote Berge und an­grenzende Privatgrundstücke zu erstellen. NRW.Urban geht hierzu nun auf die privaten Flächeneigentümer zu, um anschließend in einem moderierten Ver­fahren eine gemeinsame Entwicklungsperspektive für die Fläche im Dreieck Milsper Straße und Dr.-Möller-Straße zu entwickeln. Über den Fortgang der Ge­spräche wird die Stadtverwaltung jeweils zeitnah berichten.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Einzelne Nachfragen werden von Herrn Nowack abschließend beantwortet.

 

 

7.      Zusatzschilder in den Straßen Böllingweg, Erzweg und Brunnenstraße

Herr Guthier teilt mit, dass nach Mitteilung eines Ausschussmitglieds in den vor­genannten Straßen die früher dort angebrachten Zusatzschilder mit Erläuterun­gen zur Namensgebung nicht mehr vorhanden sind. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Zusatzschilder in Böllingweg und Erzweg  beim Austausch der Stra­ßennamens-Schilder im Zuge von Unterhaltungsarbeiten entfernt -  und aus tech­nischen Gründen zunächst nicht wieder angebracht wur­den (ein erläuternder Zu­satz in der Brunnenstraße ist bei Verwaltung und TBS nicht bekannt). Es ist nun­mehr vorgesehen, zusammen mit der Beschaffung weiterer Zusatz­schilder im Jahre 2020 auch die hier in Rede stehenden Hinweisschilder neu zu beschaffen und zu montieren. Wegen der Formulierung soll, wie bereits in der Vergangenheit,  ggf. auch der Verein für Heimatkunde einbezogen werden.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge­stellt.

 

 

8.      Straßenbaubeiträge

Fünftes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Herr Guthier berichtet zum aktuellen Sachstand. Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nord­rhein-Westfalen an die Oberbürgermeisterin und Oberbürgermeister, Landrätin und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürger­meister in Nordrhein-Westfalen vom 14.08.2019: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel­lung des Landes Nordrhein-Westfalen legt nunmehr einen Entwurf zur Änderung des Straßenaus­baubeitragsrechts vor. Um die Akzeptanz für Straßenausbau­maßnahmen in den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden zu erhalten bzw. wie­derherzustellen, bein­haltet dieser Gesetzentwurf mehrere Maßnahmen, um ein modernes Straßen­ausbaubeitragsrecht für Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen:

·        Einführung eines transparenten gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes,

·        Einführung einer verpflichtenden Anliegerversammlung im Vorfeld von mögli­chen Straßenausbaumaßnahmen,

·        Vermeidung einer möglichen wirtschaftlichen Überforderung von Beitragspflichti­gen und

·        Einführung von Ermessenstatbeständen zur möglichen räumlichen Beschrän­kungen der erschlossenen Fläche in der Tiefe sowie für Eckgrundstücke.

Zur Erleichterung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen wird in Flan­kierung des Gesetzentwurfs ein Förderprogramm von jährlich 65 Millionen Euro zu Gunsten der Straßenausbaubeitragspflichtigen aufgelegt werden. Damit wird eine substanzielle Entlastung der Beitragsschuldner bewirkt. Diesbezüglich bedarf es des Beschlusses des Landtages über den Landeshaushalt 2020 als Haus­haltsgesetzgeber. Am 14.08.2019 ist die Anhörung der kommunalen Spitzenver­bände gemäß § 35 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) eingeleitet worden und läuft bis zum 25.09.2019. Der Verlauf und das Endergebnis des sich anschließenden Gesetz­gebungsverfahrens bleiben abzuwarten.

Herr Guthier weist in diesem Zusammenhang auf den Antrag der FDP-Fraktion vom 17.04.2019 - Antrag auf Ausschöpfung der rechtlich maximal möglichen Ab­rechnungsfrist bei Anliegerbeiträgen nach KAG - und dessen Beratung im Fi­nanzausschuss am 19.09.2019 (Hauptausschuss am 10.10.2019 und Rat der Stadt Schwelm am 28.11.2019) hin.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Einzelne Nachfragen werden von Herrn Guthier abschließend beantwortet.

 

 

9.      Freigabe für Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung
Einleitend weist Herr Guthier daraufhin, dass die vor Beginn der Sitzung ausge­händigte Mitteilung über die Niederschrift ergänzt wird und trägt im Weiteren vor, dass zur grundsätzlichen Förderung des Radverkehrs die Möglichkeit besteht, Radfah­rer von Einbahnregelungen auszunehmen. Durch diese Regelung sind lü­ckenlose Verbindungen im Radwegenetz leichter zu realisieren, z.B. zur Nord­bahntrasse. Darüber hinaus lassen sich Wohngebiete flächendeckend und frei von Umwegen für den Radverkehr erschließen. Des Weiteren sprechen die Un­fallzahlen für die Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung, denn die Erfah­rung anderer Städte zeigt, dass die Unfallfolgen als auch die Unfalldichte dadurch verringert werden. Die Stadt Schwelm hat die verkehrliche Situation auf der Herdstraße untersucht und dabei festgestellt, dass wesentliche Kriterien wie z.B. eine angemessene Fahrbahnbreite, eine übersichtliche Streckenführung sowie Ausweichstellen auf­gezeigt werden können. Somit könnte die Einbahnstraße für die Radfahrer in bei­den Richtungen zugelassen werden. Damit Fahrzeuge und Fußgänger in einer Einbahnstraße mit entgegenkommen­den Radfahrern rechnen oder diese während der Querung nicht übersehen kön­nen, sollten erforderliche Markierungen wie Fahrradpiktogramme und ergänzende Beschilderungen ange­bracht werden. Außerdem sollte in diesem Bereich das Parken nicht zugelassen werden und ausreichende Sichtverhältnisse geschaffen werden, um die Erkenn­barkeit des entgegenkommenden Radverkehrs zu ge­währleisten. Bei entspre­chender Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte können auch für an­dere Ein­bahnstraßen im Schwelmer Stadtgebiet Ausnahmen von der Einbahnre­gelung ausgesprochen werden. Mit diesen Ausweisungen  entsteht dann ein dichtes Netz von Verbindungen, welches die Nutzung des Fahrrads effektiv för­dert. Die Fachvertreter der Verwaltung beabsichtigen in der kommenden Sitzung der Rad­wegekommission am 05.10.2019 die Öffnung von Einbahnstraßen für den beid­seitigen Radverkehr zu thematisieren und Empfehlungen auszusprechen. Die aus der Sitzung resultierenden Ergebnisse werden in der Sitzung des  Ausschus­ses für Umwelt und Stadtentwicklung  am 12.11.2019 vorgestellt.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Nachfragen werden nicht ge­stellt.

Ergänzung: Ausgangspunkt für die Befassung der Verwaltung mit dieser Thematik war ein Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Freigabe der Herdstraße für Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung vom 21.05.2019.
Hinzu gekommen sind folgende Aufträge aus der Beratung in der Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 27.06.2019:
TOP 24 - SPD-Antrag zur Aufhebung der Diagonalsperre an der Einmündung Blücherstraße / Saarstraße: Herr Happe regt an, über ein Zusatzschild „Für Fahrradfahrer frei“ nachzudenken.
TOP 27 - Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Einbahn­straße Herdstraße / Freigabe für Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung: Die Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Einbahnstraße Herdstraße / Freigabe für Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung wird in den zu­ständigen Fachausschuss vertagt mit der zusätzlichen Anregung, sich mit allen Einbahnstraßen zu befassen.