Der Geschäftsführer des Landesintegrationsrates NRW, Herr Sakal, informiert in seinem Vortrag zum Thema Wahl eines Gremiums auf der Basis des § 27 der Gemeindeordnung NRW die Anwesenden über die Bildung eines Integrationsrates/Integrationsausschusses und nennt einleitend die rechtlichen Voraussetzungen hierfür. Weiter erläutert Herr Sakal den Personenkreis der Wahlberechtigten und der Personen, die gewählt werden können. Außerdem geht er auf die Fragen: „Wie kann gewählt werden?“, „Wie wird der Integrationsrat gebildet?“ und „Welche Aufgabe hat der Integrationsrat?“ ein. Ausführliche Informationen hierzu sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

In einem regen Austausch werden die Vor- und Nachteile zur Bildung eines solchen Gremiums abgewogen. Schließlich einigt man sich darauf, dem Rat auf seiner nächsten Sitzung am 28.11.2019 eine Verwaltungsvorlage zur Wahl eines Integrationsrates/ Integrationsausschuss vorzulegen. Auf Vorschlag von Frau Peters werden die Ausschussmitglieder zusätzlich die für die Bildung eines Integrationsrates erforderlichen 200 Unterschriften einholen. Entsprechende Listen werden in den nächsten Tagen an die Mitglieder verschickt. Die ausgefüllten Listen sind bis zum 14.11.2019 bei Frau Liebscher (Wahlamt) im Verwaltungsgebäude in der Hauptstr.14, 2. Etage, Zimmer 210, abzugeben. Dort werden die Unterschriften auf ihre Gültigkeit hin überprüft.