Frau Grollmann weist darauf hin, dass von den Ratsmitgliedern nach rechtzeitiger

Zuleitung der Niederschrift keine Einwände gegen diese vorgetragen worden seien.

 

Die Niederschrift zur Sitzung vom 04.04.2019 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass Einwände gegen sie nicht erhoben werden.