Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Frau Grollmann ruft den Tagesordnungspunkt auf und gibt das Wort an Frau Mollenkott.

 

Frau Mollenkott führt aus, dass die Verwaltung in der Sondersitzung des Finanzausschusses am 22.05.2019 bereits darüber informiert habe, dass die derzeitige Haushaltssituation nach Abstimmung mit den Kommunalaufsichten zwar nicht den zwingenden Erlass einer Nachtragssatzung erfordere, der Erlass einer Haushaltssperre aber unumgänglich sei.

Mit Verfügung vom 07.06. sei diese Sperre von ihr erlassen worden.

Sie erstrecke sich über eine Vielzahl von Haushaltspositionen.

Zurzeit dürften Aufwendungen nur dann geleistet werden, wenn sie

 

-       aufgrund gesetzlicher oder bis zum 07.06.2019 eingegangener vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind oder

-       sie für die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind

-       oder sie  zur Beseitigung von Gefahren im Rahmen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind.

 

Die Verwaltung sei sich bewusst, dass dies zu Leistungseinschränkungen führen werde, die auch nach außen spürbar sein werden.

Die Verwaltung schlage dennoch vor, die Sperre beizubehalten, sie halte sie für unerlässlich, um zum Jahresende einen ausgeglichenen Haushalt erreichen zu können.

 

Wortmeldungen erfolgen nicht, so dass Frau Grollmann zur Abstimmung aufruft.


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Einspruchsrecht gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung i. V. m. § 81 Abs. 4 Gemeindeordnung keinen Gebrauch zu machen.

 

 


 

                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Enthaltungen:

2