Sitzung: 13.06.2019 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 072/2019
Beschluss:
Die Abbindung der Blücherstraße im Bereich der Saarstraße wird
teilweise – in Fahrtrichtung Nord (zur B 483) – für Kraftfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen aufgehoben und die
Verkehrsführung in diesem Bereich dahingehend geregelt, dass die Saarstraße
weiterhin als abbiegende Vorfahrtsstraße geführt wird und der aus der
Blücherstraße kommende Verkehr gegenüber der Saarstraße wartepflichtig ist.
Einfahrten von der Saarstraße bzw. B 483 in die Blücherstraße in
Fahrtrichtung Süd (zur Graslake) bleiben verboten und sind ggf. durch geeignete
Maßnahmen weiterhin zu unterbinden.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |