Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Abbindung der Blücherstraße im Bereich der Saarstraße wird teilweise – in Fahrtrichtung Nord (zur B 483) – für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen aufgehoben und die Verkehrsführung in diesem Bereich dahingehend geregelt, dass die Saarstraße weiterhin als abbiegende Vorfahrtsstraße geführt wird und der aus der Blücherstraße kommende Verkehr gegenüber der Saarstraße wartepflichtig ist.

 

Einfahrten von der Saarstraße bzw. B 483 in die Blücherstraße in Fahrtrichtung Süd (zur Graslake) bleiben verboten und sind ggf. durch geeignete Maßnahmen weiterhin zu unterbinden.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x