Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Herr Sieker erläutert den Antrag der SWG.
Herr Philipp erwidert zu 1., dass er davon ausgehe, dass die Verwaltung Gutachten nur vergebe, wenn sie erforderlich seien, zu 2., dass solche Informationen im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses und nicht im Ältestenrat beraten würden und der Punkt 3 ihm unverständlich sei.
Herr Dr. Steinrücke bestätigt die Aussagen des Herrn Philipp.   
Herr Voß führt weiter aus, dass innerhalb der Verwaltung Beraterleistungen zum Beispiel bei der Einführung neuer Software notwendig seien und wer entscheiden solle, welche Gründe zwingend seien. Außerdem seien die Gelder für Gutachterleistungen  durch Budgetbeschluss des Rates freigegeben. Dieser Punkt müsse konkretisiert werden.
Herr Sieker zieht den Antrag zurück und wird in der Ratsitzung darauf zurück kommen.