Herr Sieker erläutert den Antrag der SWG.
Herr Philipp erwidert zu 1., dass er davon ausgehe, dass die Verwaltung
Gutachten nur vergebe, wenn sie erforderlich seien, zu 2., dass solche
Informationen im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses und nicht im
Ältestenrat beraten würden und der Punkt 3 ihm unverständlich sei.
Herr Dr. Steinrücke bestätigt die Aussagen des Herrn Philipp.
Herr Voß führt weiter aus, dass innerhalb der Verwaltung Beraterleistungen zum
Beispiel bei der Einführung neuer Software notwendig seien und wer entscheiden
solle, welche Gründe zwingend seien. Außerdem seien die Gelder für
Gutachterleistungen durch
Budgetbeschluss des Rates freigegeben. Dieser Punkt müsse konkretisiert werden.
Herr Sieker zieht den Antrag zurück und wird in der Ratsitzung darauf zurück
kommen.