Nachtrag: 20.02.2008

 Aus dem Europäischen Solidaritätsfonds sind der Bundesrepublik Deutschland insgesamt rd. 160 Mio € zur Bewältigung der Schäden infolge des Orkans „Kyrill“ zur Verfügung gestellt worden. Das Land NRW erhält davon aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung rd. 95 Mio. €.

 

Nach der Förderleitlinie der Bezirksregierung Arnsberg vom 18.1.2008  sind grundsätzlich zuwendungsfähig alle mit dem Sturmereignis mittelbar oder unmittelbar verbundenen Kosten der öffentlichen Hand. Hierzu gehören beispielsweise

            - Kosten für Rettungseinsätze

            - Kosten für Aufräumarbeiten

            - Kosten der Wiederaufforstung von Waldflächen

            - Kosten der Schadenbeseitigung an Straßen und Wegen.

 

Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung bzw. im Wege einer nachträglichen Kostenerstattung (Refinanzierung).

 

Zuwendungsempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die EN-Kreisverwaltung hat  für einen Sammelantrag den kreisangehörigen Städten eine Vorlagefrist für abgeschlossene Maßnahmen bis zum   14.3.2008 gesetzt;

für Maßnahmen, die bis spätestens 30.9.2008 noch durchgeführt werden müssen,  besteht eine Vorlagefrist bis zum  26.5.2008.

 

Verwaltung und TBS AöR stellen gegenwärtig die Unterlagen zusammen, um fristgerecht entsprechende Förderanträge stellen zu können.

Nachmeldungen zum Entwurf des Produktplanes 2008 können erst danach erfolgen.