Nachtrag: 20.02.2008
Sitzung: 19.02.2008 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Aus
dem Europäischen Solidaritätsfonds sind der Bundesrepublik Deutschland
insgesamt rd. 160 Mio € zur Bewältigung der Schäden infolge des Orkans „Kyrill“
zur Verfügung gestellt worden. Das Land NRW erhält davon aufgrund einer
Verwaltungsvereinbarung rd. 95 Mio. €.
Nach der Förderleitlinie der Bezirksregierung Arnsberg vom
18.1.2008 sind grundsätzlich
zuwendungsfähig alle mit dem Sturmereignis mittelbar oder unmittelbar
verbundenen Kosten der öffentlichen Hand. Hierzu gehören beispielsweise
- Kosten
für Rettungseinsätze
- Kosten
für Aufräumarbeiten
- Kosten
der Wiederaufforstung von Waldflächen
- Kosten
der Schadenbeseitigung an Straßen und Wegen.
Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung bzw. im Wege einer
nachträglichen Kostenerstattung (Refinanzierung).
Zuwendungsempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die EN-Kreisverwaltung hat für einen Sammelantrag den kreisangehörigen Städten eine Vorlagefrist für abgeschlossene Maßnahmen bis zum 14.3.2008 gesetzt;
für
Maßnahmen, die bis spätestens 30.9.2008 noch durchgeführt werden müssen, besteht eine Vorlagefrist bis zum 26.5.2008.
Verwaltung und TBS AöR stellen gegenwärtig die Unterlagen
zusammen, um fristgerecht entsprechende Förderanträge stellen zu können.
Nachmeldungen zum Entwurf des Produktplanes 2008 können
erst danach erfolgen.