Nachtrag: 20.02.2008

Die Ortsumgehung Schwelm  ist nach dem neuesten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Beschluss des Deutschen Bundestages vom 01.07.2004) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Für die Realisierung der Ortsumgehung ist die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zur Trassenfindung erforderlich. Der Landesbetrieb Straßenbau hat die Planungsgruppe „Grüner Winkel“ mit der Ausarbeitung dieser UVS beauftragt

 

Am 30.01.2008 führte der Landesbetrieb Straßenbau NRW in der Außenstelle Hagen den ersten Abstimmungstermin für die o.g. UVS durch. Thema dieses Abstimmungstermins war der Umfang und Detaillierungsgrad der UVS. Neben den Aufsichtsbehörden nahmen auch die Umweltverbände und Vertreter der betroffenen Gemeinden Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm  an dem Abstimmungstermin teil.

 

Für die Stadt Schwelm ist festzustellen, dass die Ortsumgehung ihr Stadtgebiet nicht direkt berührt. Die B 483 n schwenkt im Bereich „Meier am Kühlchen“ auf die Königsfelder Straße, folgt dieser, quert im Bereich Wuppermanns Hof die B 7 und schließt östlich der Bahneinschnitte an die Gevelsberger Straße an. Der Untersuchungskorridor der UVS befindet sich jeweils einige  hundert Meter östlich und westlich dieses grob geschilderten Trassenverlaufes.

 

Die beim Anregungstermin vorgetragenen Anregungen betrafen in der Hauptsache Artenschutzaspekte. So wurden von den beteiligten Behörden und Verbänden eine Vielzahl von Vorkommen geschützter Tierarten geschildert, auf die in der UVS durch gezielte Kartierungen und Erhebungen eingegangen werden muss. Auch soll in Teilbereichen der Untersuchungskorridor erweitert werden.

 

Nach Aussage Straßen NRW soll die Planung für die Ortsumgehung kontinuierlich weiterbetrieben werden, ein konkreter Zeitplan besteht jedoch nicht. Die ersten Ergebnisse der UVS sollen Ende 2008 vorgelegt werden.