Sitzung: 19.03.2019 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Herr Flocke berichtet, dass Anfang März eine Abstimmung mit dem Bund der
Steuerzahler zur Methodik des landesweiten Abfallgebührenvergleichs
stattgefunden hat. Hierbei hat der BdSt zugestanden, dass die bisherige
Vergleichsmethodik auf Basis der Behältergröße 120 Liter nicht geeignet ist,
einen realistischen Vergleich herzustellen.
Der Mitte 2019 anstehende nächste Gebührenvergleich wird auf der Basis der
Personenanzahl und des Mindestvolumens vorgenommen. Dies entspricht der
langjährigen Forderung der TBS und konnte im Gespräch nunmehr einvernehmlich
erreicht werden.
Der BdST-Vorsitzende hat die geänderte Methodik inzwischen offiziell gegenüber
dem Städte- und Gemeindebund NRW bekanntgegeben.