Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Herr Flocke berichtet, dass Anfang März eine Abstimmung mit dem Bund der Steuerzahler zur Methodik des landesweiten Abfallgebührenvergleichs stattgefunden hat. Hierbei hat der BdSt zugestanden, dass die bisherige Vergleichsmethodik auf Basis der Behältergröße 120 Liter nicht geeignet ist, einen realistischen Vergleich herzustellen.
Der Mitte 2019 anstehende nächste Gebührenvergleich wird auf der Basis der Personenanzahl und des Mindestvolumens vorgenommen. Dies entspricht der langjährigen Forderung der TBS und konnte im Gespräch nunmehr einvernehmlich erreicht werden.
Der BdST-Vorsitzende hat die geänderte Methodik inzwischen offiziell gegenüber dem Städte- und Gemeindebund NRW bekanntgegeben.