Beschluss: vertagt zur nächsten Sitzung

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Frau Grollmann leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt über und gibt das Wort an Herrn Schweinsberg ab.

 

Herr Schweinsberg erläutert, dass das Thema den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung schon seit geraumer Zeit befasse und mehrfach auf verschiedenen Tagesordnungen; so z.B. auch auf der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschuss/Schulausschuss gewesen sei.

Zuletzt habe die Verwaltung  die Vorlage im Jugendhilfeausschuss am 25.02.19 vorgelegt.

Auch in dieser Sitzung des Fachausschusses habe es bereits Hinweise und Fragen gegeben, ob es sinnvoll sein könne die Änderungen der Landesgesetzgebung abzuwarten. Da die Ankündigungen auf Landesebene sicher länger diskutiert werden, könne auch die Verwaltung nicht abschließend sagen, ob diese Änderung nun wirklich in 2019 komme. Allerdings schätze er die Wahrscheinlichkeit als sehr hoch ein.

Da es sich hier dann um gesetzliche Vorgaben handele, werde dies zwangsläufig dazu führen, dass die Satzung für das Kindergartenjahr 2020/2021erneut überarbeitet und beschlossen werde müsse.

Neben dem zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung denke er, bringe das Übergangsjahr für die Eltern auch keine abschließende Klarheit.

 

Daher rege die Verwaltung aufgrund der ohnehin schon sehr langen Beratungszeit an, jetzt auch zuzuwarten bis die neuen gesetzlichen Regelungen vorliegen um das Thema dann in Gänze neu zu überdenken.

 

Er bittet das Gremium  darüber nachzudenken, ob ein Vertagungsantrag verbunden mit dem Auftrag, dass die Verwaltung erneut vorlegen solle, wenn Klarheit herrscht bzw. alternativ –  als „Auffangtatbestand“ sofern im IV. Quartal /2019 keine Landes- oder Bundesgesetze vorliegen dann erneut vorzulegen.

 

Herr Philipp stellt einen Vertagungsantrag, dessen Wortlaut der Bitte der Verwaltung entspricht.

 

Herr Gießwein glaubt der „Ankündigungspolitik“ nicht mehr und stellt heraus, dass wenn eine Änderung komme, es sich um ein weiteres beitragsfreies Jahr handele. Damit sei für ihn kein weiterer Verwaltungsaufwand verbunden. Der Aufwand sei in der Verwaltung aufgrund der vergangenen Anträge der FDP-Fraktion entstanden. Er spricht sich gegen eine Vertagung aus.

 

Frau Grollmann lässt über den Vertragungsantrag abstimmen.

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Beschluss:

Die Vorlage 039/2018/1 wird vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorlage neu einzubringen, sobald Klarheit herrsche bzw. im IV. Quartal 2019 keine Landes- oder Bundesgesetze vorliegen.

 

 


 

                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

33

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

1