Herr Flüshöh führt aus, dass es beim Ennepe-Ruhr-Kreis ein internes Stellenbesetzungsverfahren für die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes gegeben habe. Er stellt die Frage, wie eine interne Stellenausschreibung vor dem Hintergrund einer interkommunalen Kooperation zu werten sei. Er hätte es begrüßt, wenn auch Mitarbeiter der kooperierenden Städte sich hätten bewerben  und sich damit in näherer Umgebung weiterentwickeln können. Herr Flüshöh möchte das Thema, wie man zukünftig mit internen Stellenausschreibungen bei Kooperationen umgehe, behandelt wissen.

 

Frau Heringhaus (Fachbereichsleitung Zentrale Services) führt aus, dass dies die öffentlich rechtliche Vereinbarung regele.

 

Herr Flüshöh macht deutlich, dass man über die Begrifflichkeit „intern“ diskutiere müsse, wenn eine Stelle ausgeschrieben werde, wo verschiedene Verwaltungen durch eine Kooperation beteiligt seien.

 

Frau Rath (Personalratsvorsitzende) sagt, dass sie als Personalrat der Stadt Schwelm keinen Handlungsspielraum habe. Hier müsse sich der Ennepe – Ruhr - Kreis öffnen.

 

Herr Gießwein sehe hier keine Kooperation, sondern eine Delegation. Die Ausweitung des Stellenbesetzungsverfahrens auf alle beteiligten Städte ginge nur bei einer echten Kooperation.

 

Frau Heringhaus bestätigt, dass die einzige Kooperation, in der sich die Stadt Schwelm derzeit befinde, die der Büchereien Schwelm und Sprockhövel sei.

 

Auch Frau Rath macht nochmal deutlich, dass man die Aufgabe der Rechnungsprüfung abgegeben habe und damit aus der Sache „raus“ sei.

 

Für Herrn Kick gehe es darum, wie man im Falle zukünftiger Kooperationen die Möglichkeit schaffen könne, sich auch in andere Kommunen einbringen zu können.

Für ihn seien aber die Hauptverwaltungsbeamten diejenigen, die die Wege festlegen müssen.

 

Herr Lenz sagt, dass eine öffentlich rechtliche Vereinbarung ja an sich sage, dass beide Vertragsparteien etwas vereinbaren können. Es müsse eine zukünftige Regelung vereinbart werden, dass die Begrifflichkeit „intern“ insoweit umdefiniert werde, dass „intern“ alle beteiligten Kommunen betreffe.

 

 

Herr Feldmann führt aus, dass die Rechnungsprüfung für ihn zu den wichtigen Dingen zähle, die den Rat betreffen. Insofern stimmt Herrn Gießwein zu, dass grundsätzlich anders überlegt werden müsse.

.